16.08.2001 | 00:00

„Rasche und rationelle Abwicklung von Dienstleistungen“

Schüssel, Riess-Passer und Pröll zur Verwaltungsreform

In der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung in Klosterneuburg präsentierten am Dienstag Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel, Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer und Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll das „One-Stop-Shop“-Bürgerservice der Zukunft. Die Bezirksverwaltungsbehörde in Klosterneuburg stellt österreichweit ein Pilotprojekt der Verwaltungsreform dar.

In einem Prioritätenkatalog der Verwaltungsreform nannte Pröll dabei an erster Stelle eine schlanke, moderne Verwaltungsstruktur, deren optimaler Effekt beim Bürger liege. Dieser habe das Recht, dass Dienstleistungen rasch und rationell abgewickelt würden. An der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung würden etwa pro Jahr 25.000 Reisepässe, 4.500 Führerscheine und 2.000 Gewerbescheine ausgestellt bzw. 26.000 Strafanzeigen behandelt. Neben den organisatorischen Vorkehrungen zur Verkürzung der Instanzenzüge und der Schaffung von nur noch einer Anlaufstelle für den Bürger will Pröll auch den Unabhängigen Verwaltungssenat als direkte Anlaufstelle für den Bürger aufwerten. Der UVS könne damit in Berufungsverfahren rascher entscheiden als früher. 20 bis 30 Prozent weniger Arbeitsanfall für den Verwaltungsgerichtshof bedeuten auch, dass Landesverwaltungsgerichtshöfe eingespart werden könnten, so Pröll.

Schüssel betonte, dass nur ein schlanker Staat auch ein starker Staat sei. Die Bezirkshauptmannschaften zur zentralen Anlaufstelle zu machen bedeute, die Zuständigkeiten dorthin zu verlagern, wo der Bürger am meisten davon habe. Durch den Abbau von Doppelgleisigkeiten und eine moderne, effiziente Verwaltung will der Bundeskanzler das angestrebte 20 Milliarden Schilling-Volumen erreichen.

Riess-Passer präzisierte das momentan in Begutachtung befindliche Verwaltungsreformgesetz. Zum einen würden 28 Bundesgesetze deutlich reduziert, vereinfacht oder aufgehoben. Alleine die Aufhebung des Bazillenausscheidergesetzes aus dem Jahr 1946 bringe pro Jahr 43 Millionen Schilling (3,12 Millionen Euro). Neben einer Verbesserung der Benützung der elektronischen Kommunikation und der Verkürzung der Instanzenzüge sei auch die Verwirklichung des „One-Stop-Shop“-Prinzips zentrales Anliegen. Eine Anlaufstelle bei den Bezirkshauptmannschaften zu schaffen, die alle Verfahren verpflichtend gemeinsam abwickelt, brächte eine deutliche Verbesserung für den Bürger und eine merkbare Reduktion des „Behördenmarathons“.


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