03.08.2001 | 00:00

Arbeitsgemeinschaft der Patientenanwälte

Diskussion um Sterbehilfe für Patienten verwirrend!

Die seit kurzem wieder neu entfachte Diskussion um die Sterbehilfe zeigt leider großes Unwissen um die Thematik und die geltende Rechtslage in Österreich! Die ARGE der österreichischen Patientenanwälte fordert daher eine sachlich und rechtlich korrekte Auseinandersetzung mit der Sterbehilfe!

Verzerrte Umfrageergebnisse und Unsicherheiten in der Bevölkerung führt der Sprecher der ARGE, der niederösterreichische Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger, auf die oft zu oberflächliche Diskussion und Begriffverwirrung zurück. Die meisten Menschen fürchten vor allem Abhängigkeit von fremder Hilfe, wenn mangelhaftes zwischenmenschliches Verständnis für ihre Situation und Bedürfnisse vorherrscht. Der Wunsch, als Patient selbst über seine Behandlung bestimmen zu können, steht für die meisten Menschen heute an erster Stelle. Viele Patienten sprechen sich dafür aus, auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten zu wollen, wenn diese keine Verbesserung ihres Zustandes erwarten lassen. Der Wunsch nach direkter Tötung wird in den Patientenanwaltschaften aber höchst selten beobachtet.

Unter passiver Sterbehilfe versteht man den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen beim Sterben. Diese ist in Österreich rechtlich erlaubt, wenn ein Patient dies aktuell oder in einer gültigen Patientenverfügung im Vorhinein so wünscht. Unter aktiver indirekter Sterbehilfe versteht man medizinische Maßnahmen, welche das Leiden eines Menschen unter Einsatz aller helfenden Mittel lindern, auch wenn möglicherweise der Sterbeprozess dadurch verkürzt wird. Dies ist rechtlich erlaubt! Unter aktiver direkter Sterbehilfe versteht man jede Maßnahme, die zum Ziel das Töten eines Menschen hat. Sie ist rechtlich strikt verboten!

Die Rechtslage in Österreich erlaubt es, aus medizinischer Sicht auf die Leiden und Bedürfnisse Sterbender adäquat und umfassend reagieren zu können. Die PatientenanwältInnen sehen daher keine Veranlassung, die aktive direkte Sterbehilfe zu legalisieren. Der Wunsch zu sterben wurzelt häufig in einer mangelnden medizinisch-pflegerisch-sozialen Unterstützung. Die zwischenmenschlich und fachlich kompetente Betreuung Sterbender erfordert daher vor allem verstärkte Aktivitäten zur Hilfe der Patienten und Angehörigen! Diese Hilfe muss aber darauf ausgerichtet sein, das Leben ertragen zu können. Menschen zu töten, weil ihre Umstände unerträglich sind, kann nicht der Weg einer zivilisierten Gesellschaft sein. Ein notwendiger Schritt ist es, die Situation von Schwerkranken insbesondere durch die Errichtung bzw. den Ausbau von Palliativstationen und Aufnahme des Faches „Palliativmedizin“ in den medizinischen Studienplan zu verbessern. Unsere Forderung ist es, auch den Ausbau der ethisch und medizinisch qualitätsvollen Sterbebegleitung im Hinblick auf die menschliche Würde und die ausreichende Finanzierung von Hospizeinrichtungen im intra- und extramuralen Bereich zu verbessern.

Weitere Informationen: NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft, 3109 St.Pölten, Rennbahnstrasse 29, Tor zum Landhaus, Telefon 02742/9005-15575, Fax 02742/9005-15660, e-mail post.ppa@noel.gv.at, www.patientenanwalt.com.


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