02.08.2001 | 00:00

Reform des Bundesrates

Neuer Vorstoß von Landtagspräsident Freibauer

Anlässlich der Übernahme der Präsidentschaft des Bundesrates durch den Niederösterreicher Alfred Schöls im zweiten Halbjahr 2001 erneuerte Landtagspräsident Mag. Edmund Freibauer seine Vorschläge zu einer Reform des Bundesrates: „Die Vorsitzführung seitens eines Kollegen aus Niederösterreich sehe ich als günstigen Zeitpunkt, ernsthaft über die praktische Durchführung der Reformvorschläge zu reden.“ Präsident Freibauer betonte in diesem Zusammenhang neuerdings, dass es ihm nicht um eine Abschaffung der Länderkammer gehe, da er die Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung für einen unverzichtbaren Bestandteil des österreichischen Bundesstaates halte. Niemand zweifle andererseits daran, dass eine Reform nötig sei. Wenn die von ihm mit der Reform verfolgten Ziele zumindest vorläufig auch ohne Änderung der Bundesverfassung zu erreichen wären, könne ihm dies nur recht sein.

Ziel einer Bundesratsreform ist für Freibauer, die Vertretung der Interessen der Länder aber auch der Gemeinden an der Gesetzgebung des Bundes optimal, aber jedenfalls besser als bisher, zu gewährleisten. Dazu sei es erforderlich, dass eine Länderkammer schon während des Gesetzwerdungsverfahrens und nicht erst nach dem Beschluss des Nationalrates – also wenn die politische Entscheidung bereits gefallen ist – ihre Anmerkungen und allfälligen Einwendungen geltend machen könne. Notwendig dafür wäre überdies, dass jene Persönlichkeiten als Vertreter der Länder und Gemeinden in der Länderkammer mitreden, die als starke politische Repräsentanten dieser Gebietskörperschaften gelten, also Landeshauptleute, Landesfinanzreferenten, Präsidenten der gesetzgebenden Körperschaften der Länder, Bürgermeister usw. Freibauer betonte, dass dadurch aber keinesfalls das Recht von Minderheitsparteien beschnitten werden solle, die schon jetzt im Bundesrat vertreten sind.

Um diese Persönlichkeiten für eine Tätigkeit als Ländervertreter in der Gesetzgebung zu gewinnen, bedarf es neuer Formen der Kommunikation und wohl auch einer geänderten Geschäftspraxis der Länderkammer. Mit anderen Worten: Es kann einem Landesregierungsmitglied oder einem Bürgermeister einer größeren Gemeinde kaum zugemutet werden, tagelangen Debatten in Wien beizuwohnen. Einspruchsgefährdete Bundesgesetze können im Vorfeld eines Nationalratsbeschlusses aber auch im Umlaufweg festgestellt werden. Die erforderlichen gegenseitigen Abstimmungen von Ländern und Gemeinden können – wie dies im Konsultationsmechanismus bereits vorgesehen ist – schon während des Gesetzgebungsverfahrens durchgeführt werden.

Präsident Freibauer verwies weiters auf den Beschluss der Landtagspräsiden-tenkonferenz vom 3. Mai 2001, der sich mit den Mitwirkungsrechten der Länder am EU-Prozess befasste. Die Verhandlungen über die Ratifizierung des Vertrages von Nizza – möglicherweise im zweiten Halbjahr 2001 – werden Gelegenheit geben, dass sich der Bundesrat auch mit den Wünschen der Länder betreffend die Mitwirkung bei der Willensbildung im Rahmen der Europäischen Union auseinander setzt. Freibauer verwies in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Forderungen der Länder, Vereinbarungen gemäss Artikel 15a B-VG auch mit Nachbarregionen abschließen und grenzüberschreitende Organe einrichten zu können.


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