24.07.2001 | 00:00

Reisenberg: „Gefärbtes Laichkraut“ als Naturdenkmal geschützt

Dränagegraben wird fallweise geräumt und abgeholzt

Die Bezirkshauptmannschaft Baden hat jüngst das Vorkommen des „Gefärbten Laichkrauts“ im Gerinne des Fürbaches in der Marktgemeinde Reisenberg, Bezirk Baden, zu einem Naturdenkmal erklärt. Das Laichkraut mit seinen über 10 Zentimeter langen Blättern, die im Wasser blühende Schwaden bilden, kommt im Bereich des Dränagegrabens vor. Die Stelle, wo das „Gefärbte Laichkraut“ existiert, und die unmittelbar angrenzenden Ufer sind jetzt geschützt. Am Naturdenkmal dürfen keine Eingriffe oder Veränderungen vorgenommen werden.

Bei Räumungen dieses Gerinnes alle drei bis fünf Jahre muss im Bereich des Naturdenkmales an beiden Ufern ein schmaler Bereich der Sohle ausgespart bleiben. Die Abstockung von Gehölzen ist zulässig und soll sogar fallweise vorgenommen werden. Die Österreichische Naturschutzjugend ist zu diesen und anderen Maßnahmen verpflichtet. Mit dem Besitzer des Gerinnes, der Wassergenossenschaft Reisenberg I, ist jeweils das Einvernehmen zu suchen.


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