16.07.2001 | 00:00

Länder fordern mehr Mitsprache bei Gesundheitsversorgung

Sobotka: „Landesgesundheitsfonds bringen mehr Flexibilität“

In der Sitzung der Gesundheitsreferenten der Bundesländer, die kürzlich in Salzburg stattfand, wurde die Forderung nach dezentral organisierten Landesgesundheitsfonds erhoben. „Die Herausforderungen an die Sicherung der sich rasch ändernden Versorgungsbedürfnisse unserer Bevölkerung benötigen überlegte, aber auch konsequente und zügige Entscheidungen, die nicht auf Bundesebene zentral, sondern dezentral durch jeweilige Landesgesundheitsfonds erfolgen müssen“, beschreibt Landesrat Mag. Wolfgang Sobotka die Notwendigkeit einer Entflechtung im österreichischen Gesundheitswesen.

Mit der Einführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) wurde eine Verlagerung der Finanzierung und Steuerung der Krankenhausversorgung auf die Länder vereinbart. „Dieser Schritt war lediglich ein Anfang, der nun konsequent weitergegangen werden muss. Denn nur die Mittel des Bundes zu verteilen, kann nicht die Aufgabe der Länder sein. Eine Stärkung der gesamten Steuerung des Gesundheitswesens ist die logische Konsequenz,“ so Sobotka weiter.

Nach der Übertragung der Verantwortung für die Krankenhausversorgung sei es daher nur folgerichtig, auch die Entscheidungs- und Finanzierungsstrukturen für die extramurale Versorgung, das sind die niedergelassenen Ärzte, den Ländern zu übertragen. Darüber hinaus sehen die Länder ihre Aufgaben auch in der Formulierung der Gesundheitsziele, der Gesundheitsförderung und Prävention sowie der Stärkung der Eigenverantwortung und der Vernetzung der Versorgungsbereiche.

„Die Trennung der Leistungssektoren (Krankenhäuser – niedergelassene Ärzte), der mangelnde Zusammenhang der Entscheidungsstrukturen (Bund – Länder) und der Finanzierung (Kassen – Länder) erschweren eine vernetzte Betrachtung des Systems und verhindern eine rasche und für die optimale Gesundheitsversorgung der Bevölkerung notwendige Flexibilität des Gesundheitssystems“, begründet Sobotka die Forderung der Länder.

Die Gesundheitsreferenten fordern daher vom Bund, die verfassungsrechtlichen und legistischen Voraussetzungen zu schaffen, um jene gewünschten Strukturänderungen zu erzielen, die zur Flexibilisierung der derzeit starren Leistungsangebote und Finanzströme notwendig sind.


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