29.06.2001 | 00:00

Patientencharta, Entschädigungsfonds beschlossen

LHStv. Onodi: Mehr Transparenz und Effizienz

In seiner gestrigen Sitzung hat der NÖ Landtag auch die Patientencharta beschlossen, ein Vertrag zwischen dem Bund und den Ländern, in dem erstmals alle Rechte von Patienten zusammengefasst sind. „Die Patientencharta stellt nicht nur für die Patienten selbst, sondern auch für die im Gesundheits- und Sozialsystem Verantwortlichen eine wirkliche Weiterentwicklung bei der Transparenz und der Effizienz dar“, sagte heute Landeshauptmannstellvertreterin Heidemaria Onodi. Bisher waren die Patientenrechte in einer Vielzahl von Bundes- und Landesgesetzen verstreut.

Mit der Einführung der Charta, die sowohl für Niederösterreichs Pflegeheime als auch für Landes- und Gemeindespitäler zwischen Gmünd und Neunkirchen gilt, werden die Patienten – rund 340.000 jährlich – und die im Heim Betreuten – derzeit rund 10.000 pro Jahr – lückenlos über ihre Rechte und ihren Gesundheitszustand informiert. Durch den Patientenentschädigungsfonds soll bei Behandlungsfehlern, wo kein Verschulden feststellbar ist, rasch und unbürokratisch geholfen werden. Zur fachlichen Beratung für Leistungen im Rahmen des Fonds wird eine eigene Kommission für Patienten-Entschädigungen eingerichtet. Die Kommission prüft die Voraussetzungen und schlägt die Höhe der Entschädigung vor, sagte Onodi abschließend.


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