28.06.2001 | 00:00

35 Tagesordnungspunkte bei heutiger Landtagssitzung

Schneeberger: Wahlrechtsreform stärkt Persönlichkeitswahlrecht

Heute findet in St.Pölten die letzte Landtagssitzung vor der Sommerpause statt. Auf dem Programm stehen insgesamt 35 Tagesordnungspunkte; einige Punkte wie die Wahlrechtsreform oder das Elektrizitätswesengesetz werden mit großer Wahrscheinlichkeit für hitzige Debatten im Landtag sorgen. VP-Klubobmann Mag. Klaus Schneeberger rechnet damit, dass die Sitzung erst weit nach Mitternacht zu Ende gehen wird.

In einem Pressegespräch ging Schneeberger gestern auf einige Tagesordnungspunkte ein und erläuterte aus der Sicht seiner Fraktion die Intentionen. So soll mit der Wahlrechtsreform, die einer der ersten Tagesordnungspunkte sein wird, das Persönlichkeitswahlrecht verbessert und dem Wählerwillen verstärkt Rechnung getragen werden. Das Prinzip lautet: Name vor Partei. Gute Erfahrungen habe man damit bereits bei den Gemeinderatswahlen gemacht. Die Zahl der Namen auf der Landesliste werde stark reduziert (auf 35), gleichzeitig findet eine Ausweitung auf der Bezirksliste statt, um eine stärkere Identifikation von Wähler und Gewählten herzustellen, so Schneeberger. Neben einem leichter verständlicheren Stimmzettel werde es erstmals auch spezielle Schablonen für Sehbehinderte, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen, geben. Schneeberger: „Wer diese Wahlrechtsreform kritisiert, steht mit dem Persönlichkeitswahlrecht auf Kriegsfuß.“

Ein weiterer Tagesordnungspunkt beschäftigt sich mit dem Elektrizitätswesengesetz. Dabei soll gewährleistet werden, dass Elektrizitätsunternehmen 3 Prozent des Gesamtenergieverbrauches aus Windenergie übernehmen. Mit dieser Limitierung will man die Nutzung anderer alternativer Energieformen nicht behindern. Diese Limitierung betreffe nur die Übernahme ins Stromnetz, produziert werden könne sehr wohl auch mehr, hielt Schneeberger ausdrücklich fest.

Weitere Tagesordnungspunkte setzen sich unter anderem mit der Verwertung der Wohnbauförderungsdarlehen, der Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für die anonyme Geburt, der Patientencharta, ein Vertrag zwischen Bund und Land, in dem erstmals alle Rechte von Patienten in einem Dokument zusammengefasst sind, der Aufnahme des arbeitsfreien Sonntag in die Landesverfassung und der Änderung der Gemeinde- und Gemeinderatswahlordnung (Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis) auseinander. In Verfassungsrang aufgenommen werden soll auch die Unvereinbarkeit, gleichzeitig die Tätigkeit eines Mitgliedes der Landesregierung und eines Bürgermeisters auszuüben.


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