27.06.2001 | 00:00

Novelle des NÖ Polizeistrafgesetzes im Bereich Hundehaltung

Kranzl: Schutz der Menschen und klare Regelungen

Wenige Tage nach einer Hundeattacke an einem Kind im unmittelbaren Nahbereich einer Schule in Gutenstein präsentierte gestern in St.Pölten Landesrätin Christa Kranzl eine Novelle des NÖ Polizeistrafgesetzes im Bereich Hundehaltung. Der Gesetzesentwurf geht in den nächsten Tagen in die Begutachtung und soll im Herbst zuerst in der Regierung und anschließend im Landtag behandelt werden.

Kranzl betonte dabei, eine bundeseinheitliche Regelung wäre ihr bedeutend lieber. Diese sei aber ebenso wenig in Sicht wie die Bereitschaft des Bundes, die Bundesgendarmerie mit der Durchsetzung der Bestimmungen zu beauftragen. Es könne nicht so sein, dass jede Gemeinde eine „Hundepolizei“ aufstellen müsse. Mit der vorliegenden Novelle werde sowohl dem Schutz der Menschen Rechnung getragen als auch eine klare Regelung für Hundehalter getroffen. In Niederösterreich gab es in den letzten drei Jahren mehr als 4.500 Fälle von Verletzungen durch Hunde. Allein im Vorjahr waren 2.000 Bissverletzungen zu registrieren.

Die wichtigsten Änderungen in der Novelle zum NÖ Polizeistrafgesetz sind:

Der Hundehalter ist für seinen Hund verantwortlich, auch wenn er seinen Hund jemandem überlässt. Hunde dürfen grundsätzlich nur an Personen überlassen werden, welche die dafür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die notwendige Erfahrung aufweisen.

Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet so an der Leine geführt werden, dass jederzeit eine Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.

In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, bei großen Menschenansammlungen etc. müssen Hunde zusätzlich mit Beißkorb geführt werden, wenn ihr Gewicht mehr als 15 Kilogramm beträgt oder die Schulterhöhe 30 Zentimeter überschreitet.

Hunde, die als aggressiv bekannt sind oder schon auffällig waren, müssen unabhängig von Größe und Gewicht einen Beißkorb tragen.

Als Höchststrafe sind 7.000 Euro (bis 1. Jänner 100.000 Schilling) festgelegt.

Von der Begutachtungsphase erwartet sich Kranzl, die zudem auch eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter anregte, eine breite Diskussion der Novelle. Die Frage der Chips für Hunde soll im Tierschutzgesetz geregelt werden.


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