27.06.2001 | 00:00

Personelle und gesetzliche Weichenstellungen

Letzte Landtagssitzung vor der Sommerpause

35 Punkte umfasst die Tagesordnung der letzten Sitzung des NÖ Landtages vor der Sommerpause morgen, Donnerstag, ab 13 Uhr. Am Beginn steht die Wahl eines neuen Mitgliedes der Landesregierung anstelle des ausscheidenden Landesrates Mag. Ewald Stadler, die FP hat dafür den Abgeordneten Ernest Windholz nominiert. Zum neuen Mitglied des Landtages wird der bisherige Bundesrat Ludwig Buchinger angelobt. Zum neuen Mitglied des Bundesrates soll Dr. Bernd Lindinger gewählt werden. Mit zwei Änderungen der NÖ Landesverfassung sollen der arbeitsfreie Sonntag verankert und die Unvereinbarkeit der Funktionen Bürgermeister und Landesregierungsmitglied festgelegt werden. Ein Antrag auf Änderung der NÖ Landtagswahlordnung sieht eine Stärkung des Persönlichkeitswahlrechtes vor. Mit einer Änderung der Geschäftsordnung des Landtages sollen attraktivere Redezeitmodelle eingeführt werden. Ein Antrag auf Änderung des NÖ Initiativ- und Einspruchsgesetzes sieht die Umsetzung der im Gesetz bereits verankerten Volksbefragung vor. Zur Debatte stehen weiters die Berichte der Landesregierung über den Rechnungsabschluss 2000 des Landes, über die finanziellen Auswirkungen des EU-Beitrittes für das Jahr 2000, über die Darlehensaufnahmen der verschiedenen Fonds und die Leasingverbindlichkeiten des Landes 2000, über die Gemeindeförderung und über die Landesentwicklung in den Bereichen Hauptstadt, Regionalisierung und Dezentralisierung 2000/01. Eine weitere Vorlage betrifft die Verwertung der Wohnbauförderungsdarlehen. Mit der Änderung der NÖ Gemeinderatswahlordnung sollen die Bürgermeisterwahl und die Veröffentlichung der Wählerverzeichnisse in Terminals geregelt werden. In Zusammenhang damit stehen auch Änderungen der NÖ Gemeindeordnung und des NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetzes. Beschlossen werden sollen auch Deregulierungen und Vereinfachungen im Bereich der Gemeindeabgaben. Auf Grund der Aufhebung der Getränkesteuer soll auch das NÖ Getränke- und Speiseeissteuergesetz aufgehoben werden. Die Änderung des NÖ Landarbeiterkammergesetzes und der NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung sehen die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft vor. Drei Änderungen des NÖ Krankenanstaltengesetzes betreffen die anonyme Geburt, die Einrichtung eines Patientenentschädigungsfonds und die Anpassung an die 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Krankenanstaltenfinanzierung, ebenso steht die 15a-Vereinbarung über die Patientencharta zur Debatte. In einem weiteren Antrag geht es um die Studienförderungen im Bildungsbereich, und schließlich soll mit einer Änderung des NÖ Naturschutzgesetzes die Werbung auf Strohtristen eingeschränkt werden.


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