15.06.2001 | 00:00

Neues österreichisches Umweltmanagementgesetz

Molterer, Sobotka und Leitl präsentieren Meilenstein

In Wien präsentierten am Mittwoch Umweltminister Mag. Wilhelm Molterer, Umwelt-Landesrat Mag. Wolfgang Sobotka und Wirtschaftskammerpräsident Dr. Christoph Leitl die Schwerpunkte des in der Vorwoche vom Nationalrat beschlossenen Umweltmanagementgesetzes. Molterer sprach dabei von einem partnerschaftlichen Verständnis, Betriebe mit einem höheren Ausmaß an Umweltverantwortung ermöglichten dem Staat einen Rückzug in Verwaltungsfragen. Betriebe mit Zertifizierungen und Umweltmanagementsystemen, die ihre Umweltleistungen in Umwelterklärungen dokumentierten, hätten nunmehr Rechtssicherheit und lukrierten ökonomische Vorteile und wesentliche Vereinfachungen, zum Beispiel ein Anzeigeverfahren statt eines Bewilligungsverfahrens bei kleineren Änderungen, konsolidierte Genehmigungsbescheide, eine Minderung bei Verwaltungsstrafen, Erleichterungen bei der Meldepflicht, eine Einschränkung behördlicher Kontrollverfahren und den Wegfall der Bestellung diverser Beauftragter. Damit werden, so zeigte sich Molterer überzeugt, zusätzliche Anreize für die Wirtschaft geschaffen, um die Spitzenposition Österreichs in Europa bezüglich der Teilnahme an Zertifizierungsverfahren im Vergleich zur Einwohnerzahl auszubauen. Bereits jetzt habe die umweltpolitische Orientierung zu einem massiven Technologieschub und einer Exportsteigerung beigetragen.

Sobotka nannte das Gesetz einen umweltpolitischen Meilenstein in Bezug auf Verwaltungsvereinfachungen und eine bessere Erreichung umweltpolitischer Ziele. Damit erfülle das Gesetz auch den niederösterreichischen Anspruch „Näher zum Bürger, schneller zur Sache“ im Sinne des Verfahrensexpress und des „One stop shop-Prinzips“ mit den Bezirkshauptmannschaften. Konsolidierte Bescheide in Selbstverwaltungsverpflichtung brächten sowohl den Betrieben Vorteile als auch den Behörden die Möglichkeit zur schnelleren Überprüfung. Das NÖ Öko-Managementsystem in Fortführung von NUS, an dem sich schon rund 50 Betriebe beteiligt haben, von denen 15 im letzten Jahr die Auditierung geschafft hätten, habe wesentliche Grunderkenntnisse geliefert und einen Brückenschlag zwischen ISO 1401 und EMAS hergestellt. Umweltschutz rechne sich von der Energienutzung über Stoffkreisläufe bis hin zum Wohlbefinden der Mitarbeiter. In der dreifachen win-Situation bringe das Element der Freiwilligkeit zudem doppeltes Engagement der Betriebe mit sich, so Sobotka.

Leitl betonte, das neue Umweltmanagementgesetz bedeute eine positive Motivation statt einer „praxisfernen Keule der Paragraphen“. An Beispielen für den Bürokratieabbau nannte Leitl die vereinfachte Zulassung von Betriebserweiterungen, konsolidierte Genehmigungsbescheide und den Umstand, dass ein Umweltbeauftragter Abfall-, Abwasser- und Chemikalienbeauftragte ersetze. Zudem forderte Leitl eine grundlegende Reform des Abfallrechts, das sich „in einem bedauernswerten Zustand der Über-Kompliziertheit und teilweisen Unlesbarkeit“ befinde. Bis Anfang Juli soll ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet sein, der eine Zusammenfassung der Bundes- und Landesvorschriften in ein übersichtliches Gesetz, eine klare Schnittstelle zwischen Anlagenrecht und Abfallrecht, die Vereinheitlichung unterschiedlicher Begriffe, eine Bündelung von Behördenkompetenzen, die Verkürzung der Verfahrensdauer und eine Zurücknahme überzogener Regulierungen beinhalte, so Leitl abschließend.


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