15.06.2001 | 00:00

Fortbildung über „Tierschutz am Schlachthof“

Plank: Umdenken auf allen Ebenen notwendig

Von der Veterinärdirektion im Amt der NÖ Landesregierung wurde in Zusammenarbeit mit dem Hamburger „Beratungs- und Schulungsinstitut für schonenden Umgang mit Zucht- und Schlachttieren“ sowie der „Vetcontrol GMBH“ für alle in Niederösterreich tätigen Schlachttier- und Fleischuntersuchungstierärzte ein Seminar zum Thema Tierschutz am Schlachthof durchgeführt, an dem 180 Fleischuntersuchungstierärzte teilnahmen. Auch Schlachthofbetreiber wurden angehalten, Mitarbeiter zu dieser Veranstaltung zu entsenden, um in den Betrieben kompetente Ansprechpartner für die Zusammenarbeit mit den Tierärzten vorzufinden. Darüber hinaus werden in Zukunft weiterführende Schulungen angeboten, damit jeder Betrieb über entsprechend geschultes Personal verfügt.

„Der Wunsch nach tierschutzgerechtem Umgang mit Nutz- und Schlachttieren und nach besserer Fleischqualität lässt sich nur verwirklichen, wenn auf allen Ebenen der Schlachttierproduktion und Fleischgewinnung die Bereitschaft zum Umdenken und zur Veränderung eingefahrener Verhaltensmuster zunimmt“, betont dazu Landesrat Dipl.Ing. Josef Plank.

Die Produktion Lebensmittel tierischer Herkunft ist einer Anzahl von Anforderungen hinsichtlich hygienischer Unbedenklichkeit unterworfen, um dem Wunsch der Konsumenten gerecht zu werden. Neben Unbedenklichkeit im Hinblick auf Hygiene und Arzneimittelrückstände gilt ein Hauptaugenmerk dem Tierschutz, wobei nicht nur die artgerechte Tierhaltung zu berücksichtigen ist, sondern auch tierschutzgerechter Transport und tierschutzgerechter Umgang mit Schlachttieren.

Untersuchungen zeigen den engen Zusammenhang zwischen dem schonenden Umgang mit Schlachttieren und der zu erwartenden Fleischqualität. Rahmenbedingungen stellen die gesetzlichen Vorgaben dar, die einerseits in Form der Verordnung zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen vorliegen und andererseits in Form der Verordnung über das Schlachten und Töten von Tieren.

Um optimale Voraussetzungen zu schaffen, ist es erforderlich, den betroffenen Berufsgruppen diese gesetzlichen Vorgaben zu vermitteln.


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