07.06.2001 | 00:00

Pferdesportpark Ebreichsdorf naturverträglich

Naturdenkmale der „Welschen Halten“ müssen erhalten bleiben

Die NÖ Umweltanwaltschaft stellte gestern im Zusammenhang mit dem geplanten Pferdesportpark Ebreichsdorf fest: Von der NÖ Umweltanwaltschaft wurde bereits 1996 die Erklärung von wesentlichen Teilen der Feuchtgebiete „Welsche Halten“ angeregt, um sicherzustellen, dass dieses ökologisch wertvolle Gebiet nicht einem Großprojekt zum Opfer fällt. Mit dem Naturdenkmalbescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden im September 1997 wurde diesem Anliegen Rechnung getragen und drei Naturdenkmalflächen, nämlich Wienerteichwiese, „Dreispitz“ und Pfeifengraswiesen, mit weiträumigen Sicherungsflächen festgelegt. Erst im Jänner 1998 wurde das Gebiet „Feuchte Ebene-Leithaauen“, in dem auch Bereiche der „Welschen Halten“ liegen, als Natura 2000-Gebiet gemeldet.

Weil ein kleiner Teil der Rennbahn des geplanten Pferdesportparks Ebreichsdorf im Randbereich des gemeldeten Natura 2000-Gebietes situiert werden soll, wurde von der NÖ Umweltanwaltschaft bei der Naturschutzbehörde die Durchführung eines Naturverträglichkeitsprüfungsverfahrens nach Paragraph 7 des NÖ Naturschutzgesetzes beantragt, es wurde in der Folge von der Bezirkshauptmannschaft Baden durchgeführt. Im Vorfeld zu diesem Verfahren wurde das Projekt derart modifiziert, dass es die Schutzziele des gemeldeten Natura 2000-Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt und – abweichend von der noch nicht detailscharfen naturschutzfachlichen Begutachtung im Widmungsverfahren – als naturverträglich beurteilt wurde. Die Naturverträglichkeit war unter anderem auch Voraussetzung für die positive Beurteilung im Hinblick auf die Bestimmungen des Paragraph 7 des NÖ Naturschutzgesetzes über bewilligungspflichtige Vorhaben außerhalb von Ortsgebieten.

Für die NÖ Umweltanwaltschaft ist dabei wesentlich, dass – wie bescheidmäßig vorgesehen –

die Naturdenkmale im Bereich der „Welschen Halten“ ohne projektbedingte Beeinträchtigung erhalten bleiben,

das Managementkonzept die großzügige Schaffung von Trittsteinbiotopen zur Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit durch Extensivierung von rund 30 Hektar derzeit landwirtschaftlich genutzten Grundes verbindlich vorsieht und

ein ökologisches Monitoring als Frühwarnsystem zur Erkennung allfälliger nachteiliger Veränderungen eingerichtet wird.

Mit der rechtskräftigen Rodungsbewilligung, dem rechtskräftigen naturschutzbehördlichen Bescheid und der Bau- und Betriebsanlagengenehmigung kann bei Einhaltung der vorgeschriebenen Auflagen mit der Errichtung der Sportanlagen begonnen werden.

Die wasserrechtliche Bewilligung für die abschnittsweise Querung des Hauptdrainagegrabens sowie die Errichtung eines Nutzwasserbrunnens liegen bereits vor. Einige wasserrechtliche Bewilligungsverfahren sind derzeit noch nicht abgeschlossen, wie beispielsweise die Errichtung von zwei Teichen, Brücken, Querungen, betriebsinterne Tankstelle und anderes mehr.

Die Errichtung der inneren Verkehrserschließung (Straßen und Parkplätze) setzt das Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung voraus.


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