01.06.2001 | 00:00

Kurze, treffende Einführung:

Flugblatt informiert über Luftschadstoff Ozon

Die Abteilung Umweltrecht, Gruppe Raumordnung und Umwelt, des Amtes der NÖ Landesregierung wendet sich mit einem färbig gedruckten, vierseitigen Flugblatt wieder an die niederösterreichische Bevölkerung, um sie zu informieren, was man gegen Ozon tun kann, wann eine Belastung auftritt und welche Warnwerte für das Bundesgebiet gelten. Das Fazit: Kurz, treffend, markant, und glänzend geeignet als Einführung. Das Flugblatt wird in 30.000 Stück verbreitet und an alle Gemeinden, die Bezirkshauptmannschaften sowie auch an die Schulen in Niederösterreich ausgesendet.

Die Ozonschicht bildet bekanntlich zwischen 15 und 30 Kilometern über der Erdoberfläche einen lebensnotwendigen Schutzfilter, der alle Lebewesen unseres Planeten gegen die ultraviolette Strahlung der Sonne schützt. Ozon in Bodennähe ist jedoch ein schädliches Gas. Der Luftschadstoff bildet sich in Bodennähe, wenn die Sonne intensiv einstrahlt, und zwar aus den Vorläufersubstanzen Stickstoffoxide, Kohlenwasserstoffe und Kohlenmonoxid. Verursacher dieser Substanzen sind hauptsächlich der Kfz-Verkehr, die Industrie, aber auch die Privathaushalte.

Im Flugblatt werden die verschiedenen Möglichkeiten, die Vorläufersubstanzen zu vermindern, besprochen. Auch die Tatsache, dass während des sommerlichen Schönwetters in tiefen Lagen zwischen 11 und 18 Uhr die Ozonkonzentrationen besonders schnell steigen, wird – mit anderen Faktoren auch – behandelt.

Als Ozonwarnung werden drei „traditionelle“ Werte verwendet. So wird zum Beispiel die Vorwarnung bei 0,2 Milligramm Ozon auf einem Kubikmeter Luft ausgerufen. Dabei muss Ozon auf zwei Stationen des Gebietes in Niederösterreich, in Wien und im nördlichen und mittleren Burgenland als Dreistundenmittelwert anzutreffen sein. Die Vorwarnung ist relativ häufig, während die nächsten Stufen – die Warnstufe I mit 0,3 Milligramm und die Warnstufe II mit 0,4 Milligramm Ozon pro Kubikmeter Luft – noch nie eingetreten sind. Die neuen, geringeren EU-Werte, die derzeit noch nicht gelten, aber in absehbarer Zeit Gültigkeit erlangen, sind noch nicht angeführt. Das Flugblatt endet mit einer Stellungnahme zur Vermeidung von Ozon von Umwelt-Landesrat Mag. Wolfgang Sobotka.


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