31.05.2001 | 00:00

Rufbereitschaft Gewässerschutz ermöglicht Sofortmaßnahmen

129 Einsätze im ersten Jahr außerhalb der Dienstzeit

Um den stark gestiegenen Anforderungen im Bereich Umweltschutz bei Soforteinsätzen gerecht werden zu können, wurde im Juli 1999 die Rufbereitschaft Gewässerschutz für Techniker im Rahmen der NÖ Landeswarnzentrale umstrukturiert. Durch die dezentrale Organisationsform – für alle Maßnahmen bei Gefahr im Verzug sind einsatzrechtlich die Bezirkshauptmannschaften zuständig – und die gleichzeitige Einteilung in fünf Einsatzgebiete können nun innerhalb einer Stunde fachkundige Amtssachverständige am jeweiligen Einsatzort sein und die notwendigen Maßnahmen veranlassen. Die 45 in ganz Niederösterreich tätigen Amtssachverständigen sind derzeit jeweils eine Woche rund um die Uhr mittels Pager über die Landeswarnzentrale erreichbar. Durch das schnelle Eingreifen und das Veranlassen gezielter Maßnahmen von qualifizierten Sachverständigen können somit beträchtliche Kosten für die Verursacher und die Verwaltung eingespart werden.

Bereits im ersten Einsatzjahr (Juli 1999 bis Juli 2000) wurden 129 Einsätze, die außerhalb der normalen Dienstzeit lagen, insbesondere an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, verzeichnet. Bemerkenswert sind dabei die Vielzahl der Ölunfälle (55), wobei aber nur zwei Tankfahrzeuge beteiligt waren. Verursacher waren meist Heizöltankanlagen und Tanks von Kraftfahrzeugen. Gebrechen und Unfälle mit Wassergefährdungen gab es 49, sonstige Unfälle und Gefährdungen der Kanalisation, der Brunnen, Ablagerungen etc. 20 und besondere Unfälle wie Wehranlagenbruch, Flugzeugabsturz, grenzüberschreitende Verunreinigung etc. 5. Die meisten Einsätze wurden im Weinviertel (54) verzeichnet, gefolgt vom Mostviertel mit 31, dem Industrieviertel mit 20, Wien-Umland mit 18 und dem Waldviertel mit 6.

Das Projekt „Rufbereitschaft der technischen Amtssachverständigen für den Gewässerschutz“ wurde im März 2000 bei einem österreichweiten Wettbewerb der Wirtschaftskammer auch mit dem „ÖKOMANAGER 2000“ ausgezeichnet. Begründung: Damit werde der Forderung nach „weniger Bürokratie – mehr Umweltschutz“ ausgezeichnet nachgekommen.


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