17.05.2001 | 00:00

Legalisierung der anonymen Geburt

Prokop: Niederösterreich ist Vorreiter

Auf Initiative von Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop wird heute in der Sitzung des NÖ Landtages ein Initiativantrag zum NÖ Krankenanstaltengesetz eingebracht – damit sind alle juristischen Voraussetzungen auf Landesebene für die Durchführung einer anonymen Geburt gegeben: Auf Wunsch der Frau kann in diesem Fall von der Aufnahme der persönlichen Daten Abstand genommen werden. Weiters wird geregelt, dass das Land Niederösterreich als Träger der Jugendwohlfahrt die Kosten der anonymen Geburt übernimmt.

Seitens des Justizministeriums wird in den nächsten Wochen der geforderte Erlass ergehen, mit dem alle notwendigen gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene bezüglich der anonymen Geburt getroffen werden. Erst kürzlich wurde im Krankenhaus Korneuburg ein Baby von einer anonymen Mutter geboren – umso dringender besteht gesetzlicher Handlungsbedarf. Nach Absprache mit den Krankenhausträgern soll ab 1. Juli 2001 eine anonyme Geburt in folgenden niederösterreichischen Krankenhäusern möglich sein: Mödling, St.Pölten, Amstetten, Tulln, Zwettl, Mistelbach, Krems, Wiener Neustadt und Korneuburg.

Im Rahmen einer anonymen Geburt kann auch die junge Frau in der psychisch schwierigen Situation unmittelbar nach der Geburt betreut werden – die Installierung einer Babyklappe wäre nicht sinnvoll.

„Ich freue mich, dass wir in Niederösterreich Vorreiter in der anonymen Geburt sind, und lade alle Interessenten zu unserer großen Fachenquete am 20. Juni ein, wo wir auch mit internationale Experten über anonyme Geburt und Adoption diskutieren. Es ist für mich selbstverständlich, dass wir die Kosten der anonymen Geburt übernehmen, denn keine junge Frau soll in Niederösterreich auf Grund ihrer Schwangerschaft verzweifelt sein.“

Infohotline zur anonymen Geburt: 02742/9005-16415.


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