16.05.2001 | 00:00

VP und SP einig:

Landtagswahlordnung wird geändert

Die VP und die SP, also die beiden größten, zusätzlich durch ein Wahlübereinkommen verbundenen Landtagsfraktionen, sind, so betonten heute die beiden Klubobmänner, Mag. Klaus Schneeberger (VP) und Ewald Sacher (SP), in der Änderung der Landtagswahlordnung zu einer Einigung gekommen. Seit Oktober 2000 wird intensiv darüber verhandelt, Ende Juni wird die Gesetzesänderung im Landtag beschlossen.

Das „Verfassungspaket“ im Einzelnen:

Die Parteien erreichten, dass die Persönlichkeitselemente noch mehr gestärkt werden.

Künftig besteht auch auf der Landesliste die Möglichkeit, den – höchstens 35 – Bewerbern eine Vorzugsstimme zu geben. Bisher war auf der Landesliste ein „Kasterl“ offen, wo es möglich war, einen Namen hinzuschreiben, doch er wurde weder registriert noch gezählt, und das war „ein Manko“, meinte Schneeberger. Bei vier Prozent der insgesamt abgegebenen Stimmen erhält der Bewerber oder die Bewerberin ein Mandat. Der Grundsatz, dass der Name vor der Partei geht, wird damit verwirklicht.

Dafür spielt die vielzitierte Briefwahl, so Klubobmann Sacher, keine Rolle, weil das Sache eines Bundesgesetzes ist, das aber bis heute noch nicht beschlossen worden ist.

Auch wird ein klares, für den Wähler oder die Wählerin noch leichter durchschaubares Wahlrecht für die Landtagswahl existieren, dass das Ziel hat, die Zahl ungültiger Stimmen noch mehr zu minimieren.

Das Ankreuzen je eines Kandidaten auf Landes- und Wahlkreisliste ist möglich.

Ein brauchbarer Stimmzettel für die Landtagswahl fehlt derzeit noch, „aber wir kennen das auch von anderen Wahlvorgängen“, formulierte Sacher.

„Wir bedienen uns auch moderner Kommunikation“, sagte Schneeberger zu der Möglichkeit, dass in den Gemeinden aufgestellte Terminals künftig einen leichteren Zugang für die Bevölkerung bzw. eine Einsicht in das Wählerverzeichnis sichern. Dafür wird die Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis auf fünf Tage verkürzt.

Ab der nächsten Landtagswahl darf ein Mitglied der Landesregierung nicht gleichzeitig auch das Amt des Bürgermeisters innehaben.

Auch die Geschäftsordnung des Landtages wird geändert.

So ist es ein Ziel, durch die Verkürzung der Redezeit Landtagssitzungen attraktiver zu gestalten.

Austritte aus einer Fraktion haben für die laufende Legislaturperiode keine Auswirkungen.

Jeder Abgeordneter erhält die Vorlagen in elektronischer Form über Internet. Schneeberger meinte dazu, hier habe auch der Einsparungsgedanke regiert.

Beim Initiativen- und Einspruchsgesetz legt man künftig nicht mehr Prozentzahlen, sondern absolute Zahlen – 80 Gemeinden, 50.000 Unterstützungserklärungen – zu Grunde. Änderungen gibt es zudem auch bei der Gemeindeordnung und Gemeindewahlordnung.


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