03.05.2001 | 00:00

Start der Volkszählung

LR Knotzer: Hauptwohnsitzer sichern Leistungen der Gemeinden

Rund 70.000 Zählorgane werden in den kommenden Wochen in ganz Österreich von Haus zu Haus gehen, um die Volkszählung 2001 durchzuführen und die Fragebögen zur Verteilung zu bringen. Die Zählung findet alle 10 Jahre statt. Die Teilnahme an der Volkszählung ist verpflichtend. Stichtag ist der 15. Mai. Bis Monatsende müssen die Fragebögen wieder eingesammelt sein.

„Für die Städte und Gemeinden ist die Volkszählung eine besonders wichtige Erhebung, entscheidet sie doch über die Verteilung der Steuermittel im Finanzausgleich für die Gemeinden“, sagte heute Landesrat Fritz Knotzer. „Ich darf allen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern für ihre Zusammenarbeit bei der Volkszählung vorab meinen Dank aussprechen. Gleichzeitig möchte ich ersuchen, sich in dem einen oder anderen Fall für den Hauptwohnsitz in Niederösterreich zu entscheiden, falls sie noch nicht als Hauptwohnsitzer in einer niederösterreichischen Gemeinde gemeldet sind. Die Volkszählung bietet nämlich auch die Möglichkeit, sich als Hauptwohnsitzer zu deklarieren, obwohl man bisher nur mit Nebenwohnsitz gemeldet ist. Diese Änderung ist dann bei der entsprechenden Meldebehörde bis Ende Juni 2001 nachzuvollziehen“, betonte der niederösterreichische Gemeindereferent zum heutigen Beginn der Volkszählung.

„Ein Land ist nur so gut, wie es seine Gemeinden sind“, sagte Knotzer weiter. „Die Leistungen der Gemeinden sind die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Damit das auch so bleibt, ist es notwendig, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden erhalten bleibt. Begonnen von bedarfsgerechten Kindergärten und Schulen über die notwendige Infrastruktur, die gute medizinische Versorgung und leistbaren Wohnungen in ausreichendem Maße bis hin zu innovativen, zukunftsweisenden Arbeitsplätzen benötigen unsere Kommunen die Finanzmittel aus dem Finanzausgleich. Mein Appell gilt daher allen Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz in Niederösterreich, diesen als Hauptwohnsitz zu deklarieren und damit unsere Gemeinden bei ihrer wichtigen Arbeit für die Bevölkerung zu unterstützen“, schloss Knotzer.


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