27.04.2001 | 00:00

Experten gegen Abschaffung der Landtage

Europäischer Regionalisierungsprozess spricht für ihre Aufwertung

Jene Experten, die gestern im Rahmen einer Fachtagung des Landtages von Niederösterreich über die „Bedeutung der Landtage im Bundesstaat Österreich“ referierten, sind sich einig: Gerade im Zuge der europäischen Einigung erscheine es wichtig, die Länder und somit deren eigene politische Vertretung zu stärken, um das Umsichgreifen einer allgemeinen Politikverdrossenheit und letztlich auch Europamüdigkeit zu verhindern. Diese Ansicht vertrat der Grazer Soziologe Univ.Prof. Dr. Max Haller in seinem Vortrag über „Das Landesparlament und seine Wähler“. Nach wie vor sei ein hohes Interesse an der Landespolitik in der Bevölkerung gegeben, besonders in solchen Bundesländern, deren Bevölkerung ein starkes Landesbewusstsein aufweist. Ein internationaler Vergleich zeige, dass eine Stärkung der Länder in der Größenordnung wie in Österreich sinnvoll ist. Univ.Prof. Dr. Martin Polaschek vom Institut für Österreichische Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung der Universität Graz stellte in seinem Vortrag „Der Landtag – Tradition und Zukunft“ fest, dass die modernen Landtage versuchen müssten, sich aus der engen Verbindung mit der Landesexekutive zu lösen und sich als demokratisches Vertretungsorgan der Landesbürger zu behaupten. Mit der Funktion der Landtage im bundesstaatlichen System befasste sich Univ.Doz. Dr. Peter Bußjäger vom Institut für Föderalismus in Innsbruck in seinem Vortrag zum Thema „Bundesstaat und Landesparlament“. Er legte dar, dass die Landtage eine wichtige Kontrollfunktion gegenüber der Landesregierung ausüben und die Verantwortung für eine moderne Landesgesetzgebung tragen. Eine solche sei nicht überholt, sondern habe gerade im europäischen Kontext Regelungen zu treffen, die spezifischen Gegebenheiten angepasst sind. Man sollte die Landtage um jene Zuständigkeiten aufwerten, die im Rahmen des europäischen Regionalisierungsprozesses in sinnvoller Weise orts- und bürgernah geregelt werden können.


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