25.04.2001 | 00:00

Spitalsfinanzierung: Vereinbarung gemäß Artikel 15a

LHStv. Onodi: Sicherung der Patientenversorgung im Vordergrund

In der gestrigen Sitzung der NÖ Landesregierung wurde auf Antrag von Landeshauptmannstellvertreterin Heidemaria Onodi eine Vorlage zum NÖ Landtag verabschiedet, die eine neue Vereinbarung gemäß Artikel 15a BVG über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung zum Ziel hat. Sie wird dem NÖ Landtag zur Beschlussfassung weitergeleitet. „Inhalt dieser Vereinbarung zwischen dem Land Niederösterreich und dem Bund sind die Ergebnisse der Finanzausgleichsverhandlungen und daraus folgend die Grundkonzeption der Reform des Gesundheitswesens sowie der Finanzierung der Krankenanstalten“, sagte Onodi. Diese Vereinbarung trage dazu bei, dass auch in Zukunft für alle Patientinnen und Patienten, unabhängig von Alter, Herkunft, sozialem und gesundheitlichem Status, die entsprechende Versorgung der Gesundheit österreichweit auf hohem Qualitätsniveau geschehe und dass sie frei zugänglich sei.

Ziel der Vereinbarung sei das Schließen von allfälligen Versorgungslücken. Parallelstrukturen sollen abgebaut, notwendige Veränderungen der Struktur forciert werden. In Zukunft sollen zwischen den unterschiedlichen Ebenen der Gesundheitsversorgung noch mehr Schnittstellen funktionieren, womit auch der nahtlose Übergang der Versorgung von Patienten – beispielsweise zwischen Arzt und Krankenhaus – sichergestellt werden soll. Zudem sollen Anreize geschaffen werden, Leistungen bei hohem Niveau dort zu erbringen, wo sie effektiv und effizient durchgeführt werden können. Auch sollen positive Entwicklungen, was die Technologie der Information und der Kommunikation betrifft, verstärkt in das Gesundheitssystem eingebracht werden. Ein verbesserter Austausch von Gesundheitsdaten soll mithelfen, die Versorgungsqualität für die Patienten ebenso zu verbessern wie die Arbeitsbedingungen für die Ärzte und das Pflegepersonal.

„Bei der leistungsorientierten Finanzierung der Krankenanstalten soll weiter in Richtung einer höheren Transparenz von Kosten und Leistung, einer langfristigen Eindämmung der Kosten-Steigerungsraten, einer Optimierung des Einsatzes von Ressourcen, einer Reduzierung unnötiger Mehrfachleistungen sowie notwendiger Strukturveränderungen gearbeitet werden. Auch bei diesen Maßnahmen steht im Vordergrund, dass die Versorgung für die Patienten sicher ist. Bei der Gesundheit darf nur dort mit Sparmaßnahmen angesetzt werden, wo sie nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen“, meinte Onodi abschließend.


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