22.03.2001 | 00:00

LHStv. Schlögl zu Ambulanzgebühren:

Nicht an finanzieller Leistungsfähigkeit der Patienten orientieren

„Dass die Bundesregierung an den Ambulanzgebühren festhalten will, ist für mich völlig unverständlich“, meinte gestern Landeshauptmannstellvertreter Mag. Karl Schlögl in einer Presseaussendung. Die Aufhebung der Ambulanzgebühren durch den Verfassungsgerichtshof, wenngleich aus anderen Gründen, sollte zumindest als Gelegenheit genutzt werden, derartige Selbstbehaltsregelungen nochmals kritisch zu hinterfragen. Ambulanzgebühren seien ein völlig untaugliches Mittel im Gesundheitswesen. Sie würden eine unsoziale und ungerechte Belastung für die Bevölkerung darstellen. Auch seien die Mehrbelastungen für die Ärzteschaft und das Personal für einen auf Qualität und umfassende Versorgung ausgelegten Krankenhausbetrieb unzumutbar, kommentierte Schlögl den Beschluss des Verfassungsgerichthofes.

Ambulanzgebühren und Selbstbehalte belasten vor allem Bezieher von kleineren und mittleren Einkommen, kinderreiche Familien und ältere Menschen. Für die Patienten, die sich beim Besuch einer Ambulanz eine Behandlung erwarten, sei es eine maßgebliche Erschwernis, möglicherweise abgewiesen und damit an einen niedergelassenen Arzt überwiesen zu werden, sagte Schlögl weiter. Für das Krankenhauspersonal wiederum sei es unzumutbar, gleichsam zum „Schiedsrichter“ wegen des Vorliegens eines Notfalls herangezogen zu werden. Pro Jahr würden rund 17,5 Millionen Ambulanzbesuche österreichweit stattfinden. Deshalb werde auch ein nicht unmaßgeblicher Verwaltungsaufwand geschaffen, der die Einnahmen praktisch egalisiert. Schlögls Fazit: „Der Zugang zu einer hochqualitativen und umfassenden Gesundheitsversorgung darf sich niemals an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Patienten orientieren.“


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