21.03.2001 | 00:00

Ambulanzgebühren vom VfGH aufgehoben

Sobotka: „Fehler und Ungerechtigkeiten behoben!“

„Die Aufhebung der Ambulanzgebühren durch den Verfassungsgerichtshof bietet der Bundesregierung die Möglichkeit, die Probleme, die bei der Einführung offensichtlich wurden, neu zu überdenken und abzuändern“, betonte NÖGUS-Vorsitzender Landesrat Mag. Wolfgang Sobotka in einer ersten Stellungnahme. „Die Ambulanzgebühren in der derzeitigen Form führte zu Ungerechtigkeiten. Die völlig unzulängliche Definition der Ausnahmetatbestände öffnete der Willkür Tür und Tor“, so Sobotka, der als einer der ersten die Fehler bei der derzeitigen Regelung der Ambulanzgebühren aufzeigte.

Darüber hinaus müsse die Einhebung der Gebühren unbürokratischer und für die Patienten durchsichtiger werden, denn zur Zeit führen sie zu einem massiven Verwaltungsaufwand, der einen erheblichen Teil der Erträge sofort wieder auffrisst, meinte Sobotka weiter. Die Tatsache, dass die Feststellung über die Befreiung vom Behandlungsbeitrag allein dem behandelnden Spitalsarzt obliegt, sei ebenso vollinhaltlich abzulehnen und müsse in der neu zu erstellenden Vorlage geändert werden.

Sobotka stellte abschließend fest: „Der NÖGUS stand grundsätzlich immer zur Einführung von Selbstbehalten im Gesundheitswesen. Er hat jedoch diese Form des Ambulanzbeitrages als für die Patienten ungerecht, für die Mitarbeiter belastend und unpraktikabel und für die Finanzierung uneffektiv und unzureichend abgelehnt“.

Wir haben beim Treffen der Gesundheitslandesräte in Salzburg und im NÖGUS bereits Anfang März dementsprechende Anträge an Minister Haupt beschlossen und ihn aufgefordert, entsprechend den Kritikpunkten eine gesetzliche Änderung herbeizuführen. „Jetzt hat er die Möglichkeit, Fehler und Unzulänglichkeiten zu beheben.“


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