21.03.2001 | 00:00

Verdacht auf sexuellen Missbrauch:

Heimabteilung handelte rasch und konsequent

Es geht um eine rasche Aufklärung des Falles, vor allem aber um den Schutz der Kinder: Als in der Vorwoche die Heimabteilung des Amtes der NÖ Landesregierung von einem Psychotherapeuten von dem Verdacht informiert wurde, dass im NÖ Landes-Jugendheim Waidhofen an der Ybbs sexuelle Übergriffe zwischen Jugendlichen und Kindern stattgefunden haben und auch Vorwürfe gegen den Heimleiter bestehen, wurde rasch und konsequent gehandelt. Noch am gleichen Tag erfolgte die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Derzeit laufen die Ermittlungen der Sicherheitsbehörden im Auftrag des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft. Der Heimleiter wurde sofort suspendiert und es wurden vor allem umgehend Maßnahmen zum Schutz der Kinder gesetzt:

Einrichtung eines Krisenmanagements

Verstärkung des Nachtdienstes

Intensivierung der therapeutischen Angebote und der Betreuung der Kinder

externe Beratung als Unterstützung der MitarbeiterInnen zur Bewältigung der Krisensituation

Der Leiter der Heimabteilung, Dr. Otto Huber, betonte, dass es vorher noch keine konkrete Anzeichen sexuellen Missbrauches im Waidhofener Heim gegeben hat. Grundsätzlich stellt er zur Situation fest: In den Jugendheimen, so auch im Landes-Jugendheim Waidhofen an der Ybbs, werden Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten, Behinderungen und schweren Defiziten betreut. Aus unseren Erfahrungen wissen wir, dass mehr als die Hälfte dieser Kinder oft jahrelang Gewalt und Missbrauch ausgesetzt waren, meist in der familiären Umgebung. Ein Drittel davon hat sexuelle Übergriffe erlitten, bevor sie in ein Heim, in eine Wohngemeinschaft oder auf einen Pflegeplatz gekommen sind. Wenn Kinder mit solchen Vorerfahrungen auf Schwächere treffen, dann kann es zu Übergriffen kommen. Aufgabe einer öffentlichen Erziehung ist es, diesen Kindern in Heimen ein Umfeld zu bieten, in dem sie ihre traumatischen Erlebnisse entsprechend aufarbeiten können. Dazu gehört eine Betreuung rund um die Uhr durch entsprechend ausgebildete Sozialpädagogen und – was ganz entscheidend ist – durch Einzeltherapie, die durch Psychotherapeuten und klinische Psychologen erfolgt. Unsere Mitarbeiter sind in den letzten Jahren gezielt zum Thema Missbrauch geschult worden und die Therapieangebote wurden verstärkt.“

Der bedauerliche Fall hat auch gezeigt, wie richtig eine Bestimmung ist, die vor eineinhalb Jahren bei der Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes verankert wurde. Danach sind Therapeuten verpflichtet, sofort Meldung an die Jugendwohlfahrtsträger zu machen, wenn dadurch eine Gefährdung des Kindes abgewendet werden kann.

Dr. Huber abschließend: „Wir sind für eine lückenlose Aufklärung. Gleichzeitig arbeitet das Heim intensiv an der Aufarbeitung mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen. Und ich bitte auch die Medien um Verständnis für die Anliegen des Kinderschutzes. Jetzt ist es unsere wichtigste Aufgabe, angesichts des derzeitigen sensiblen und schwierigen Umfeldes und der laufenden Ermittlungen der Sicherheitsbehörden durch ein gezieltes Krisenmanagement gemeinsam mit den Kindern im Heim den Kinderschutz zu sichern.“


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