15.03.2001 | 00:00

Richtlinien nach NÖ Kinderbetreuungsgesetz geändert:

Das Land Niederösterreich zahlt jetzt mehr Förderungen

Die Förderungsrichtlinien nach dem NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 wurden dieser Tage in der Sitzung der NÖ Landesregierung in zwei Punkten geändert:

Die Aus- und Weiterbildung der niederösterreichischen Tagesmütter/väter konnte in den letzten vier Jahren weitgehend aus Bundesmitteln finanziert werden. Die Rechtsträger erhielten daher bisher aus Bundesmitteln durchschnittlich pro Jahr 8,7 Millionen Schilling an Zuschüssen. Diese Zuschüsse werden aber ab Beginn 2001 nicht mehr gewährt. Die als Ausgleich zum Bund nun erhöhte Zahlung durch das Land Niederösterreich sieht jetzt vor, dass für Kinder vor dem Schuleintritt bei Ganztagsbetreuung um 200 Schilling pro Kind und Monat mehr gefördert wird, bei Halbtagsbetreuung sind dies um 150 Schilling mehr. Für ältere Kinder und Jugendliche bleibt die Förderung gleich, nämlich 350 Schilling pro Kind und Monat. Die gleichen Beträge sind auch von den jeweiligen Gemeinden zu leisten.

Da das Arbeitsmarktservice ab dem Jahr 2000 die Förderung von Einrichtungen zur Tagesbetreuung reduziert hat, schuf man durch das Land Niederösterreich einen Überbrückungsfonds, um den Übergang in die wirtschaftliche Selbstständigkeit zu erleichtern. Obwohl auch die Betreiber von Tagesbetreuungseinrichtungen voriges Jahr zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation getroffen haben, war aber in einigen Fällen ein ausgeglichenes Budget nach wie vor nicht möglich. Für das Jahr 2001 war daher durch das Land Niederösterreich eine Erhöhung für Kinder vor dem Schuleintritt bei Ganztagsbetreuung von bis zu 500 Schilling und bei Halbtagsbetreuung von bis zu 350 Schilling notwendig. Für ältere Kinder und Jugendliche bleibt die Förderung gleich, nämlich 350 Schilling pro Kind und Monat. Auch hier sind die gleichen Beträge von den jeweiligen Gemeinden zu leisten.

Die Änderungen der Richtlinien traten mit Jahresbeginn 2001 in Kraft. Die Mehrkosten werden mit ungefähr 12,9 Millionen Schilling angegeben. Wenn man umschichtet, wird man mit Mehrkosten von 6,9 Millionen Schilling auskommen.

Landesrätin Christa Kranzl meinte dazu, dass eine adäquate Kinder-Tagesbetreuung ein wichtiges Bedürfnis der Gesellschaft darstelle: „Eine verantwortungsvolle und engagierte Sozialpolitik muss Frauen Rahmenbedingungen schaffen, die es ihnen ermöglichen, Beruf und Familie bestmöglich zu vereinbaren. Dabei wirkt Niederösterreich sicher als Vorbild.“


Zu diesem Artikel gibt es eine unterstützende Audiodatei. Diese ist zum Download nicht mehr verfügbar. Bitte wenden Sie sich an: presse@noel.gv.at

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung