09.03.2001 | 00:00

Zum „Internationalen Frauentag“: Gegen Gewalt in der Familie

LR Kranzl: Im Jahr 2000 in NÖ 448 Betretungsverbote

Der „Internationale Frauentag“, der seit 1911 jährlich begangen wird, war gestern, Donnerstag, Anlass zu einer Pressekonferenz, die Landesrätin Christa Kranzl, SPÖ-Geschäftsführerin Karin Kadenbach, Nationalrätin Gabriele Binder, die Vorsitzende der SPÖ-Frauen in Niederösterreich, Helene Auer, und die ÖGB-Frauenvorsitzende Christa Bogath im NÖ Landhaus in St.Pölten gaben.

Kranzl beschäftigte sich vor allem mit der Gewaltbereitschaft und meinte, dass es in Österreich jährlich 150.000 bis 300.000 misshandelte Frauen gibt. In Niederösterreich wurden im Jahr 2000 448 Betretungsverbote für Männer und dazu noch 1.084 Streitschlichtungen im häuslichen Bereich festgestellt. Man könne davon ausgehen, dass ein hoher Prozentsatz dieser Delikte unmittelbar mit der Gewaltanwendung an Frauen zusammen hängt. Jedes Jahr würden tausende Frauen und Kindern ihr Heim verlassen, weil sie Opfer von Missbrauch wurden. „Gewalt in der Familie kommt in allen Ländern und in allen gesellschaftlichen Schichten vor“, sagte Kranzl. In der EU sei eine von fünf Frauen mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt durch ihren männlichen Partner.

In Niederösterreich könnte man auf sechs Frauenhäuser, nämlich in Amstetten, Mödling, Mistelbach, Neunkirchen, St.Pölten und Wiener Neustadt, verweisen, meinte Kranzl weiter. In diesen Frauenhäusern stünden insgesamt 121 Plätze zur Verfügung. Die Finanzierung der Frauenhäuser sei Sache der Länder. Die Einrichtungen seien im Jahr 2000 mit 18,7 Millionen Schilling gefördert worden.

Kadenbach hob besonders das Prinzip des „Gender Mainstreaming“ hervor: In alle Entscheidungsprozesse sei die Perspektive des Geschlechterverhältnisses einzubeziehen, sie seien für die Gleichstellung der Geschlechter nutzbar zu machen. Solange die Gleichwertigkeit und die Gleichbehandlung nicht besteht, solange werde es auch keine adäquate Frauenpolitik geben. Von Gleichberechtigung könne aber keine Rede sein, wenn die Frau trotz der selben Qualifikation und Ausbildung nicht in der selben Höhe entlohnt werde wie der Mann.


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