08.03.2001 | 00:00

Kongress der Gemeinden und Regionen Europas:

Freibauer-Plädoyer für Ausbau des Föderalismus

„Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union werden nur dann bei den Völkern des vereinten Europas die erforderliche Anerkennung finden, wenn sie den regionalen Verhältnissen entsprechend umgesetzt werden. Die EU ist nach dem Subsidiaritätsprinzip orientiert, dieses Prinzip ist auch grundlegende Zielsetzung der bundesstaatlich organisierten Mitgliedsstaaten. Die Beibehaltung bzw. Ausdehnung des Föderalismus ist daher eine mit den Zielsetzungen der EU konforme Aufgabe und verdient es, ständig weiterentwickelt und neuen Gegebenheiten angepasst zu werden, um immer mehr aus vielen Einheiten ein europäisches Ganzes werden zu lassen“. Das erklärte Landtagspräsident Mag. Edmund Freibauer heute in Strassburg in einer Rede im Kongress der Gemeinden und Regionen Europas. Er deponierte dabei auch seine Vorstellungen zur Stärkung des Bundesrates.

Er forderte eine Reform der Länderkammer vor allem durch zwei Maßnahmen. Der Bundesrat sollte sich aus starken Vertretern der Bundesländer, aber auch der Gemeinden zusammensetzen, zum Beispiel Landeshauptleuten, Mitgliedern der Landesregierungen, Präsidenten und Fraktionsvorsitzenden der Landtage und über die eigene Gemeinde hinaus tätigen Bürgermeistern. Zum Zweiten müsste die Einbeziehung der Länderkammer nicht erst nach, sondern schon während des Gesetzgebungsprozesses erfolgen, damit Nationalratsbeschlüsse nicht die Voraussetzung, sondern das Ergebnis der Diskussion zwischen Bund und Ländern sind. Eine solche Neugestaltung des Bundesrates würde auch beträchtliche Verwaltungseinsparungen bringen.

Freibauer trat auch für die Einführung von Landesverwaltungsgerichten in den einzelnen Bundesländern neben dem obersten Verwaltungsgerichtshof ein: „Dieses Modell würde nicht nur den Rechtsschutz stärken, sondern auch den Ländern einen Anteil an der dritten Staatsfunktion, der Gerichtsbarkeit eröffnen und somit zu einer Weiterentwicklung des föderalistischen Prinzips der österreichischen Bundesverfassung beitragen.“ Ausdrücklich begrüßte der Landtagspräsident, dass sich die derzeitige Bundesregierung eine umfassende Verwaltungsreform zum Ziel gesetzt hat. Grundsätzlich sei vorgesehen, die Verwaltungsagenden im Interesse der Serviceleistungen für die Bürger möglichst auf der Ebene der Bezirksverwaltung zu konzentrieren.


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