06.03.2001 | 00:00

Ambulanzgebühren sind schlechteste Form des Selbstbehaltes

Sobotka: „Öffnet der Willkür Tür und Tor!“

Verärgert reagiert NÖGUS-Vorsitzender Landesrat Mag. Wolfgang Sobotka auf die Einführung der Behandlungsgebühr in der Ambulanz durch Bundesminister Mag. Herbert Haupt: „Die Behandlungsgebühr in der Ambulanz führt in der derzeitigen Form zu Ungerechtigkeiten. Die völlig unzulängliche Definition der Ausnahmetatbestände öffnet der Willkür Tür und Tor“, meint Sobotka.

„Die Ambulanzgebühren in der derzeitigen Form sind weder als Steuerungs- noch als Finanzierungselement geeignet, da sie zu einem massiven Verwaltungsaufwand führen, der einen erheblichen Teil der Erträge sofort wieder bindet“, so Sobotka weiter.

Zusätzlich sei die Tatsache, dass in der Verordnung über die Ausnahmen von der Einhebung des Behandlungsbeitrages in der Ambulanz ohne Begutachtung durch die Länder eine wesentliche Änderung eingeführt wurde, nämlich dass gemäss § 1 der Verordnung die Feststellung über die Ausnahme vom Behandlungsbeitrag allein dem behandelnden Spitalsarzt obliegt, sowohl von der Vorgangsweise als auch vollinhaltlich abzulehnen.

„Der NÖGUS steht grundsätzlich zur Einführung von Selbstbehalten im Gesundheitswesen in verschiedenen, jedoch sinnvollen Formen. Er lehnt jedoch diese Form des Ambulanzbeitrages als für die Patienten ungerecht, für die Mitarbeiter belastend und unpraktikabel bzw. für die Finanzierung uneffektiv und unzureichend ab“, so Sobotka. „Wir haben deshalb im NÖGUS einen dementsprechenden Antrag an Minister Haupt beschlossen und ihn aufgefordert, entsprechend den Kritikpunkten eine gesetzliche Änderung herbeizuführen“, so Sobotka abschließend.


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