08.02.2001 | 00:00

Richtiges Fahrverhalten bei Eis und Schnee

KfV für verpflichtende Verwendung von Winterreifen

Auf Österreichs schneebedeckten und glatten Straßen passieren laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) jährlich rund 3.500 Pkw- und Lkw-Unfälle mit Personenschaden. Dazu kommen noch die vielen Unfälle mit Blechschäden, die den Fahrzeugbesitzern, aber auch den Versicherungen oft enorme Kosten verursachen. Viele dieser Unfälle könnten vermieden werden, wenn die Autofahrer gewisse Verhaltensregeln einhalten. Auf Eis- und Schneefahrbahnen ist es wichtig, alle abrupten Bewegungen des Fahrzeuges wie schnelles Lenken, starkes Bremsen und Gasgeben sowie „hartes“ Schalten zu vermeiden. Denn durch schlechte Fahrbahnbedingungen wird der Bremsweg länger, daher ist auch ein erhöhter Sicherheitsabstand einzuhalten.

Angesichts der zahlreichen Unfälle auf schneebedeckten und glatten Straßen fordert das KfV eine eigene Winterverordnung: Laut dieser sollten Pkw mit Winterreifen ausgestattet sein und Schwerfahrzeuge verpflichtend Schneeketten mitführen. Denn nach dem derzeit gültigen Kraftfahrgesetz gibt es weder ein Gebot noch ein Verbot zur grundsätzlichen Verwendung von Winterreifen. Allerdings sollten die Autofahrer bedenken, dass die Nichtverwendung von Winterreifen bei Schneefall zum Verlust des Versicherungsschutzes oder zu einer Mitschuld bei einem von anderen Kfz-Lenkern verursachten Unfall führen kann.

Schneeketten dürfen nur verwendet werden, wenn die Fahrbahn mit einer ununterbrochenen Schnee- und Eisschicht bedeckt ist. Ausnahme: Das Verkehrszeichen „Schneeketten vorgeschrieben“ verpflichtet zur Montage – auch Spikesfahrer müssen in diesem Fall zu Schneeketten greifen. Bei Vierrad-Antrieb sollten die Schneeketten nach Empfehlung des Herstellers angebracht werden; gibt es keine solche, dann ist eine Anbringung auf den Hinterrädern notwendig. Spikes müssen ebenfalls auf allen vier Rädern montiert werden, sind jedoch nur bei Kraftwagen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen erlaubt. Außerdem darf bei Verwendung von Spikes der „Spikesreifen“-Aufkleber nicht vergessen werden, auch die vorgeschriebenen Tempolimits (100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h auf Freilandstraßen und 50 km/h im Ortsgebiet) sind einzuhalten. Spikes dürfen nur bis zum ersten Montag nach dem Ostermontag verwendet werden, dies ist heuer der 23. April.


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