01.02.2001 | 00:00

LHStv. Schlögl zu BSE und Medikamentenmissbrauch:

Vertrauen der Konsumenten wieder zurückgewinnen

Landeshauptmannstellvertreter Mag. Karl Schlögl, der in Niederösterreich als Gesundheitsreferent und Verantwortlicher der Lebensmittelkontrolle in der NÖ Landesregierung amtiert, muss die Sicherheit der Lebensmittel ab jenem Zeitpunkt überprüfen, wo sie bereits im Verkaufsregal liegen. Das Ziel sollte aber sein, Produkte, die bereits mit einem gewissen Risikopotenzial behaftet sind, erst gar nicht in den Handel kommen zu lassen. Das war der Hintergrund zu einer Liste von Forderungen, die Schlögl heute in einer Pressekonferenz im Landhaus in St.Pölten erhob. Das Vertrauen der österreichischen Konsumenten und der Bevölkerung sei zurückzugewinnen, meinte Schlögl. Die Debatte nach den BSE-Fällen in mehreren Staaten Europas, aber auch der Medikamentenmissbrauch bei der Schweineaufzucht hätten nämlich bei den Konsumenten zu einer großen Verunsicherung geführt.

Drei Säulen ortete Schlögl, die geändert werden müssen, nämlich die „falsche Landwirtschaftspolitik“, weiters seien die Praktiken der Futtermittelindustrie und fehlende Kontrollen sowie fehlende Transparenz zu verbessern. Natürlich forderte auch Schlögl die Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen landwirtschaftlicher und weiterverarbeitender Betriebe sowie ein totales und unbefristetes Verfütterungsverbot von Tiermehl. Das aktuelle EU-Verfütterungsverbot ist nämlich derzeit bis Ende Juni 2001 befristet. Und: Die Kosten der BSE-Krise und des Missbrauchs von Medikamenten in der Schweinezucht dürfen nicht den Konsumenten aufgebürdet werden. Schlögl forderte auch die Änderung der Kompetenzen für das Tierschutzgesetz. Das müsse bundeseinheitlich geregelt sein. Derzeit seien neun verschiedene Tierschutzgesetze in Kraft, und das sei eine falsche Politik.

Schlögl verlangte in einem Papier an die österreichische Bundesregierung die Herausnahme der Tieraufzucht- und der Futtermittelkontrolle aus dem Agrarressort und die Überantwortung in den Bereich des Konsumentenschutzes und der Lebensmittelkontrolle. Weitere Punkte des Forderungskatalogs an die Bundesregierung sind die Ausweitung der Kontrolle vom Bauern bis zum Konsumenten. Die Lebensmittelanstalten dürfen nicht eingespart, ausgegliedert oder privatisiert werden. Auch müssten rayonübergreifende Kontrollen durch die Tierärzte stattfinden, ähnlich den Planquadraten der Exekutive. Tierärzte dürfen also nicht Kontrollen in jenen Betrieben durchführen, die sie gleichzeitig – auch kommerziell – betreuen. Auch wird verlangt, dass eine objektive Verbraucherbroschüre mit der Lebensmittelkontrolle, mit dem Konsumentenschutz und gemeinsam mit der Agrarwirtschaft erstellt wird.

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