24.01.2001 | 00:00

Klubobmann Sacher: Wahlrechtsreform wäre erforderlich

Sehr positiv zu stärkerer Verankerung der Persönlichkeit

Die niederösterreichischen Sozialdemokraten stehen einer stärkeren Verankerung der Persönlichkeit im Wahlrecht sehr positiv gegenüber, sagte heute SP-Klubobmann Landtagsabgeordneter Ewald Sacher. Freilich müsse beachtet werden, dass dies nur unter der Voraussetzung möglich sein wird, dass ungültige Stimmen minimiert werden sollten. Auch die eindeutige Kenntlichmachung des Wählerwillens sei vordringlich. Hier müsse gesichert sein, dass verfassungsrechtliche Bedenken von vornherein ausgeschlossen werden, meinte Sacher.

Die SPÖ würde sich, so Sacher weiter, für Reformen bei den Bestimmungen für die Personalvertretungswahlen, bei der NÖ Landwirtschaftskammerwahlordnung und bei der Bestellung der Bezirkshauptleute, die gewählt werden sollten, einsetzen. Zudem sei sie für eine Verschärfung von Unvereinbarkeitsbestimmungen von Landesbeamten in politischen Funktionen. Auch könnte sich die SPÖ mit Änderungen der Bestimmungen bei der Wahl der Landesregierungsmitglieder anfreunden, sie sei auch für den Ausbau der direkten Demokratie bei wichtigen Landesthemen. Der Landesrechnungshof solle gestärkt und die Kontrolle ausgebaut werden. Natürlich müsste man dafür das Landesrechnungshofgesetz ändern.

Sacher will sich auch für eine Änderung der Landeswahlordnung einsetzen. Eckpunkte seien dabei die Wahlmöglichkeit einer Partei und eines Kandidaten. Der Wählerwille müsse klar erkennbar sein. Der Bezirksliste sei der Vorrang vor der Landesliste zu geben. Das Persönlichkeitselement für die regionalen und lokalen Kandidatinnen und Kandidaten müsse gestärkt werden.


Zu diesem Artikel gibt es eine unterstützende Audiodatei. Diese ist zum Download nicht mehr verfügbar. Bitte wenden Sie sich an: presse@noel.gv.at

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung