17.01.2001 | 00:00

Abwasserreinigung im ländlichen Raum

Broschüre der „umweltberatung“ aktualisiert

Alte mechanische Abwasserreinigungsanlagen für höchstens zehn Einwohner mit Ableitung oder Versickerung, die am 1. Juli 1990 bestanden haben und ordnungsgemäß betrieben und instandgehalten werden, wie etwa die früher üblichen Dreikammeranlagen, die heute nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, gelten derzeit noch bis 31. Dezember 2005 als bewilligt. Danach ist die Abwasserreinigungsanlage auf eine biologische Funktionsweise umzurüsten.

Für Haushalte in dezentralen Lagen empfiehlt „die umweltberatung“ Niederösterreich in diesem Zusammenhang bei den momentanen Fördermöglichkeiten den Bau einer eigenen biologischen Abwasserreinigungsanlage und hat die Broschüre „Abwasser Reinigen“ aktualisiert. Darin wird ein Überblick über rechtliche Grundlagen, Anlagetypen, Fördermöglichkeiten und zuständige Behörden gegeben.

Aufgrund der derzeitigen Förderungsmöglichkeiten durch Bund und Land Niederösterreich wird der Bau einer Kläranlage wesentlich erleichtert. Wer sich jetzt zur Errichtung einer Kläranlage entschließt, kann bei Erfüllung aller Kriterien noch mit hohen Förderungsbeträgen rechnen (z.B. für Einzelanlagen derzeit 70.000 Schilling und 500 Schilling je förderfähigem Laufmeter Kanal). Seitens der „umweltberatung“ rechnet man damit, dass sich der Förderbetrag voraussichtlich ab Sommer 2001 verringern wird.

Die Broschüre „Abwasser Reinigen“ gibt es zum Preis von 80 Schilling zuzüglich Porto bei der „umweltberatung“ Niederösterreich unter der Telefonnummer 02742/71829 oder per e-mail unter niederoesterreich@umweltberatung.at. Nähere Informationen und Beratung erhält man auch in allen Regionalstellen.


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