28.12.2000 | 00:00

Schneefall, Matsch, Glatteis und zahlreiche Behinderungen:

Kettenpflicht für Lkw auf vielen Straßen und über Pässe

Eisregen um Mitternacht, anschließend geringe bis starke Schneefälle in den Morgenstunden und am Vormittag, die im westlichen Niederösterreich Neuschnee von bis zu zehn Zentimeter brachten, vereinzelt auch Glatteis – und schon merkte man auf Niederösterreichs Straßen, dass der Winter das Land wirklich in der Hand hat. Kettenpflicht für Lkw ab 3,5 Tonnen wurden für die B 20 über Annaberg und Josefsberg, die B 21 über Ochsattel und Gscheid, die B 23 über den Lahnsattel, die B 39 ab Frankenfels, für die B 71 ab Holzhüttenboden über den Zellerrain und nordwärts der Donau für die B 37 ab Sperkental verhängt. Auch auf der Außenringautobahn A 21 gab es Kettenpflicht ab 7,5 Tonnen in Fahrtrichtung ab Alland über die Anhöhe bei Hochstraß Richtung Westen. Für die Verbindung zwischen Kirchberg an der Pielach und der B 20, also auf der L 5217 über den Morigraben, gab es Kettenpflicht für alle Fahrzeuge.

Und auch sonst war Donnerstag in den Morgenstunden die Welt ein wenig in Unordnung. Auf der A 1 sind die Fahrbahnen von Pressbaum bis Amstetten nass oder mit Matsch „ausgestattet“. Richtung Westen ist aber mit Matsch und Schneefahrbahnen zu rechnen. Auf der A 2 über den Wechsel wechselten Matsch und Schneefahrbahn, das gleiche Bild ergab sich auf der A 21, während die A 4 nass und ungehindert befahrbar war. Auf den Bundes- und Landesstraßen wurden von den Hauptstrecken und Nebenverbindungen im Alpenvorland, im Waldviertel und im südlichen Niederösterreich Matsch und Schneefahrbahnen gemeldet. Im Osten und im Nordosten fiel heute Morgen teilweise auch starker Regen.


Zu diesem Artikel gibt es eine unterstützende Audiodatei. Diese ist zum Download nicht mehr verfügbar. Bitte wenden Sie sich an: presse@noel.gv.at

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung