21.12.2000 | 00:00

Plank: Weitere BSE-Sicherheitsmaßnahmen

Verfütterungsverbot und BSE-Tests ab 1. Jänner 2001

„Nicht zuletzt durch das Bekanntwerden von BSE-Fällen in Bayern und somit nahe der österreichischen Grenze gibt die Entwicklung Anlass zur Sorge, es besteht in Österreich aber kein Grund zur Panik. Natürlich gibt es keine hundertprozentige Sicherheit gegen das Auftreten von BSE, doch sind in Österreich bereits in der Vergangenheit strenge Maßnahmen gesetzt worden und mit 1. Jänner 2001 werden weitere Sicherheitsschritte gesetzt“, betont Landesrat Dipl.Ing. Josef Plank.

So tritt mit Beginn des Jahres das am 4. Dezember vom EU-Agrarministerrat beschlossene Verbot der Verfütterung von tierischem Eiweiß an Nutztiere, die zur Nahrungsmittelproduktion gehalten werden, für vorerst ein halbes Jahr in Kraft. Außerdem dürfen ab 1. Jänner Rinder, die älter als 30 Monate sind, nur mehr in die Nahrungsmittelkette gelangen, wenn sie einem BSE-Test mit negativem Ergebnis unterzogen wurden. Diese Schnelltests sollen binnen 12 Stunden ein zuverlässiges Ergebnis liefern. Derzeit werden diese Tests nur in bundeseigenen Labors gemacht.

Plank fordert in diesem Zusammenhang, dass die Untersuchungstätigkeit auch auf private und andere öffentliche Labors ausgedehnt wird, die die Bedingungen für BSE-Tests erfüllen: „Dadurch können Wartezeiten verkürzt und Ergebnisse schneller vorgelegt werden. Die Tests sind neben den bisher getroffenen Maßnahmen wie Verfütterungsverbot von Tiermehl für Wiederkäuer und hohe Qualitätsauflagen bei der Tiermehlerzeugung ein wichtiger Schritt, der die Qualität der österreichischen Produkte zusätzlich unterstreicht. Die Verluste der Bauern und betroffener Branchen können derzeit aber nur schwer beziffert werden.“

Hinsichtlich der Entsorgung von Tiermehl wird seitens des Bundes derzeit an einer bundesweiten Lösung gearbeitet. „Bis die vom Sozialministerium und Landwirtschaftsministerium festzulegenden Maßnahmen und deren Finanzierung vorliegen, wird die Tierkörperverwertung in Tulln zur Vorfinanzierung außergewöhnlicher Aufwendungen wie Verarbeitung, Zwischenlagerung, Transport und Entsorgung des Materials vom Land Niederösterreich einen Betrag in der Höhe von 10 Millionen Schilling aus dem Katastrophenfonds erhalten. Diese Maßnahme ist notwendig, da seit Bekanntwerden des Verfütterungsverbotes das produzierte Tiermehl unverkäuflich ist. Wichtig ist, dass die Abholung von Schlachtabfällen im Interesse aller gesichert ist“, so Plank.


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