14.12.2000 | 00:00

LHStv. Schlögl zur „Patientencharta“:

Wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge

Als Gesundheitsreferent der NÖ Landesregierung begrüßte Landeshauptmannstellvertreter Mag. Karl Schlögl die gestern von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll und Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop angekündigte 15a-Vereinbarung mit dem Bund über eine „Patientencharta“ und die Stärkung der Rechte der Bewohner der Pflegeheime. Zwar seien diese Rechte längst vorhanden, aber über eine Vielzahl von Gesetzen verstreut und daher für den Patienten nicht durchschaubar und schwer durchsetzbar. Schlögl: „Mit der Patientencharta soll in Zukunft nicht nur jeder zu seinem Recht kommen, eine bundeseinheitliche Patientencharta stellt auch einen weiteren Qualifizierungsschritt in Sachen Sicherung einer umfassenden und auf dem letzten Stand der medizinischen Forschung basierenden Gesundheitsversorgung der Bevölkerung dar.“

In der NÖ Patientencharta sollen laut Schlögl folgende Eckpunkte niedergeschrieben werden:

Recht auf Verschwiegenheit, Persönlichkeitsrechte und Menschenwürde

Recht auf Aufklärung über die Behandlung

Recht auf Zustimmung der Behandlung, Selbstbestimmung und Information

Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte

Recht auf Behandlung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft

Recht auf Spitalsbehandlung bei Anstaltsbedürftigkeit


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