13.12.2000 | 00:00

Mehr Patientenrechte in Spitälern und Heimen

Pröll und Prokop kündigen Maßnahmenpaket an

Die Spitäler und Pflegeheime in Niederösterreich sollen noch menschenfreundlicher werden: Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll und Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop kündigten heute in St.Pölten ein Paket von Maßnahmen zur Stärkung der Patientenrechte an. Betroffen sind davon jährlich 350.000 Menschen. In den 27 niederösterreichischen Krankenhäusern werden jährlich 340.000 Personen behandelt, in den Pflegeheimen werden 10.000 ältere Menschen betreut. Landeshauptmann Pröll sieht in einer „NÖ Patientencharta“, die im Frühjahr als Staatsvertrag mit dem Bund abgeschlossen werden soll, „einen wesentlichen Schritt zur Weiterentwicklung des Landes als Insel der Menschlichkeit“, Landeshauptmannstellvertreterin Prokop stellte eine „Pflegeheimverordnung“ in Aussicht, mit der die baulichen und organisatorischen Mindeststandards festgelegt werden.

In der „Patientencharta“ werden die Rechte der Patienten verbrieft und zusammengefasst, betonte Landeshauptmann Pröll. Die wichtigsten dieser Rechte sind:

das Recht auf Behandlung und Pflege ohne Unterschied auf Alter, Vermögen und Art der Erkrankung,

das Recht auf Achtung der Würde, wozu auch das Recht auf Sterben in Würde gehört,

das Recht auf Selbstbestimmung und Information, das heißt, die Patienten und ihre Angehörigen sind über den Gesundheitszustand, aber auch über Ergebnisse der Behandlung umfassend aufzuklären.

Landeshauptmannstellvertreterin Prokop verwies auf die demografische Entwicklung, die dazu führen wird, dass immer mehr ältere Menschen Pflegeplätze brauchen. Niederösterreich habe hier bereits eine Vorreiterrolle, nicht zuletzt weil 80 Prozent der Pflegebetten in Landesheimen stehen. In den letzten zehn Jahren seien 4,2 Milliarden Schilling in die Modernisierung der Heime investiert worden, der Personalstand wurde um 35 Prozent erhöht. Die geplante „Pflegeheimverordnung“ sieht einen Vertrag zwischen dem jeweiligen Heimträger und den künftigen Bewohnern vor. Darin werden die Rechte der Bewohner fixiert, so etwa das Recht auf das vereinbarte Ein-, Zwei- oder Dreibettzimmer samt Ausstattung, das Recht auf freie Arztwahl, der Bereitschaftsdienst des Pflegepersonals rund um die Uhr, die Bereitstellung von Friseur und Fußpflege und das Recht auf ein Haustier im Einbettzimmer.


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