Die NÖ Landesregierung unter Vorsitz von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll fasste in ihrer heutigen Sitzung u.a. folgende Beschlüsse:

Der Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich für das Jahr 1999 wurde zur Kenntnis genommen und dem Landtag übermittelt.

Für die Restaurierung des sogenannten Wirtschaftshofes im Stift Melk wurde ein Finanzierungsbeitrag von 3 Millionen Schilling in drei gleichen Jahresraten für die Jahre 2001 bis 2003 bewilligt.

Für die statische Sanierung des „Alten Klosters“ von Stift Altenburg wurde ein Finanzierungsbeitrag von maximal 1,5 Millionen Schilling beschlossen.

Das Chorherrenstift Klosterneuburg erhält für die Innenrestaurierung der Stiftsbasilika und die Restaurierung von Dächern einen Finanzierungsbeitrag von 9 Millionen Schilling für die Jahre 2001 bis 2003 in drei gleichen Jahresraten.

Eine Fördervereinbarung mit der Stadt Mistelbach als Träger der „Internationalen Puppentage Mistelbach“ wurde genehmigt, es sieht für die Jahre 2000 bis 2004 jährlich eine Förderung in der Höhe 550.000 Schilling vor.

Im Rahmen der Sonderrichtlinie für die Förderung für Sach- und Personalaufwand in der Landwirtschaft werden für die Erzeugergemeinschaft NÖ Ferkelproduzenten, Rinderproduzenten und Schweinemäster Landesanteile in der Höhe von 2,25 Millionen Schilling im Jahr 2000 und 2,4 Millionen Schilling im Jahr 2001 sowie für die Erzeugergemeinschaft Österreichische Rinderbörse Ges.m.b.H. Landesanteile in der Höhe von jeweils 1,67 Millionen Schilling in den Jahren 2000 und 2001 sowie von 814.320 Schilling im Jahr 2002 bereitgestellt.

Die Firma Waldviertler Flachshaus Ges.m.b.H. wird bei der Errichtung einer Betriebsstätte für die Weiterverarbeitung von Flachs mit einer Förderung von 877.000 Schilling unterstützt.

Im Rahmen der Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden (allgemein) erhalten 50 Gemeinden Zinsenzuschüsse für Darlehen in der Gesamthöhe von 51,87 Millionen Schilling.

Die Gemeinden Ybbsitz, Großgöttfritz und Kottingbrunn erhallten für Maßnahmen zur Abfallverwertung und -vermeidung Beihilfen in der Gesamthöhe von 2,88 Millionen Schilling.

Für Maßnahmen der Abfallvermeidung und -verwertung im Rahmen der Einführung der flächendeckenden getrennten Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten wird eine Beihilfe von 2 Schilling pro Kilogramm gesammelter und schadstoffentfrachteter Geräte, jedoch in einer maximalen Gesamthöhe von 2 Millionen Schilling gewährt.

Dem Landtag wurden die Entwürfe einer Aufhebung des NÖ Ankündigungs-abgabegesetzes und des NÖ Anzeigenabgabegesetzes übermittelt.

Die Ausländerinitiative NÖ Süd-Wiener Neustadt erhält eine Subvention von 614.000 Schilling für die allgemeine Ausländerberatung sowie für die Migrantinnenberatung.

Für die Erstellung von Fernwärme-Machbarkeitsstudien und regionale und kommunale Energiekonzepte für die Gemeinden Amstetten, Böheimkirchen, Horn, Neunkirchen, Nußdorf ob der Traisen, Ravelsbach und Schwechat wurde ein Förderbetrag von insgesamt 1,526 Millionen Schilling beschlossen.


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