11.12.2000 | 00:00

Bericht der Volkanwaltschaft an den NÖ Landtag

Freibauer: Bewährte, unabhängige und kostensparende Einrichtung

In St.Pölten hat am Donnerstag ein Landtags-Ausschuss den Bericht der Volksanwaltschaft 1998 – 1999 an den NÖ Landtag behandelt, der in der nächsten Landtagssitzung auf der Tagesordnung stehen soll. In diesem Zusammenhang präsentierte Landtagspräsident Mag. Edmund Freibauer gemeinsam mit den Volksanwälten Horst Schender, Dr. Christa Krammer und Ingrid Korosec vorab diesen Bericht.

Freibauer bezeichnete den Bericht dabei als wichtiges Kontrollmittel des Landtages gegenüber der Verwaltung. Darüber hinaus gebe er Anregungen, wie Gesetze einfacher, bürgernäher und effizienter gestaltet werden könnten. Bestrebungen, die Bundes-Volksanwaltschaft, die in Niederösterreich seit 1980 auch für Landes- und Gemeindeverwaltung zuständig ist, durch eigene Landes-Beschwerdeeinrichtungen zu ersetzen, erteilte er eine klare Absage. Der gute Ruf, die unabhängige Stellung, die ausreichende Präsenz in den Bezirken und die für Niederösterreich nicht zuletzt kostenlose Tätigkeit ließen keine Gründe erkennen, an der bewährten Einrichtung zu rütteln, so Freibauer.

In Problembereichen wie dem NÖ Kanalgesetz, das laut Freibauer trotz zahlreicher Novellierungen in 20 Jahren nicht zur Zufriedenheit der gesamten Bevölkerung ausfalle, biete der Bericht Anlass zu prüfen, ob eine Änderung der gesetzlichen Regelung zu weniger Beschwerden Anlass geben könnte. Hinsichtlich der im Bericht enthaltenen Fälle von Überregulierung sollte über negative Auswüchse des Legalitätsprinzips nachgedacht werden, zumal Entscheidungsspielräume durch aufsichtsbehördliche und verwaltungsgerichtliche Kontrollen sowie die Volksanwaltschaft geschützt seien. Für ein diesbezüglich gemeinsames Vorgehen haben die Landtagspräsidenten bei ihrer letzten Konferenz Arbeitsaufträge erteilt.

Im Zeitraum 1998 und 1999 weist der Bericht der Volksanwaltschaft für Niederösterreich 1.636 eingeleitete Prüfverfahren aus, 652 davon betreffen die Landes- und Gemeindeverwaltung, 984 die Bundesverwaltung. Etwa 20 Prozent der Beschwerden sind berechtigt, davon werden 80 bis 90 Prozent im Sinne neuer Bescheide positiv erledigt. Weitere zehn Prozent der Beschwerden werden, meist nach korrigierter Behörden-Entscheidung, zurückgezogen, mehr als die Hälfte der Beschwerden sind somit nicht berechtigt.

Korosec, laut Geschäftsordnung für die Gemeindeverwaltung, Raumordnung, Baurecht u.a. zuständig, nannte die Verfahrensdauer bzw. die mangelnde Zwischeninformation darüber auf Gemeindeebene, Fragen der Tierhaltung (z. B. die Umweltverträglichkeit bei Massentierhaltung) und des Verkehrs (etwa Lärmentwicklung und Erschütterungen bei Bodenschwellen) als Hauptanliegen der NiederösterreicherInnen.

Für den Bereich der Sozialverwaltung regte Krammer ein bundeseinheitliches Heimvertragsgesetz an, das u.a. Kündigungsschutz für Bewohner enthält. Die Richtsätze für die Sozialhilfe liegen in Niederösterreich tendenziell über dem Bundesdurchschnitt.

Schender, für Justizverwaltung und Innenministerium zuständig, nannte als Hauptanliegen im seinem Bereich die Sinnhaftigkeit mancher Verkehrsstrafen sowie Verfahrensverzögerungen. Als extremsten Fall nannte er ein 13 Jahre dauerndes Verfahren in der Land- und Forstwirtschaft, das erst durch die Auffindung des Aktes anlässlich der Übersiedlung des Amtes der Landesregierung nach St.Pölten beendet werden konnte.


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