29.11.2000 | 00:00

Jugendschutz wird zeitgemäß:

Pröll, Prokop: Zusammenarbeit mit Wien und Burgenland

Der Jugendschutz soll zeitgemäßer werden: „Wir arbeiten mit Wien und dem Burgenland zusammen, um die Eckpfeiler unserer Jugendschutzgesetze aufeinander abzustimmen“, erklärte gestern Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll in St.Pölten. Unterschiedliche Jugendschutzgesetze der Bundesländer seien heute völlig überholt.

So ist beispielsweise der Konsum von Nikotin und Alkohol in den verschiedenen Bundesländern völlig unterschiedlich geregelt. In Niederösterreich darf man derzeit bereits ab 15 Jahren öffentlich rauchen, in Wien erst ab 16 Jahren.

Die wichtigsten Änderungen im neuen NÖ Jugendschutzgesetz sind:

die Kürzung des Gesetzestextes, in dem Bestimmungen über Ausgehzeiten mit jenen für Filmvorführungen, Tanzveranstaltungen und anderen Veranstaltungen zusammengelegt werden;

der Konsum von Alkohol und Nikotin ist in der Öffentlichkeit ab 16 erlaubt;

der Aufenthalt in Gaststätten, Heurigen und auf öffentlichen Plätzen ist für Kinder bis 14 Jahre ohne Begleitperson bis 22 Uhr, für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren bis 1 Uhr erlaubt, für über 16-jährige ist er zeitlich unbeschränkt;

ein Aufenthaltsverbot für Jugendliche unter 18 Jahren in Spielhallen;

das Glücksspiel bleibt für Jugendliche überhaupt verboten.

Die neuen Jugendschutzgesetze sollen in allen drei Bundesländern mit 1. Juli 2001 in Kraft treten.

Pröll: „Über das neue niederösterreichische Jugendschutzgesetz wird nicht nur im Landtag, sondern auch mit den Jugendlichen selbst debattiert. Die Gesetzesnovelle wird ab heute unter www.jugend-ok.at im Internet abrufbar sein, ein ‚Chat‘ mit Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop wird am 4. Dezember möglich sein.“ Auch der Jugendkongress am 5. Dezember im St.Pöltner Landhaus werde dieses Thema zum Inhalt haben.

In Niederösterreich seien 270.000 Jugendliche unter 18 Jahren vom Jugendschutz betroffen, erläuterte Prokop. Dass vor allem der Alkoholkonsum der Jugendlichen stärker als bisher kontrolliert werde, sei ihr ein besonderes Anliegen. Die Exekutive sei bereit, hier aktiver zu werden. Künftig müssten Wirte, die Alkohol an unter 16-jährige ausschenken, mit einer Strafe bis zu 200.000 Schilling rechnen. Bisher seien das nur 30.000 Schilling gewesen. „Wir wollen mit dem neuen Gesetz nicht strafen, sondern schützen“, unterstrich Prokop.


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