20.11.2000 | 00:00

Anhörungsverfahren im Rahmen der UVP für AKW Temelín

Sobotka: Niederösterreich hat Bedenken unterstrichen

Bei dem am 16. November in Tyn nad Vlatavou im Sinne des tschechischen UVP-Gesetzes durchgeführten öffentlichen Anhörungsverfahrens waren seitens des tschechischen Umweltministeriums auch Stellungnahmen aus Österreich zugelassen worden. Das Land Niederösterreich war durch Atomkoordinator Dipl.Ing. Fritz Rauter vertreten und hatte ebenso wie der Bund und die Länder Oberösterreich, Vorarlberg, Salzburg und Wien eine Stellungnahme abgegeben.

„Für Niederösterreich steht nach wie vor fest, dass aus der Dokumentation nicht schlüssig nachvollzogen werden kann, welches Risikopotential für das Land Niederösterreich entsteht, das insbesondere durch die Transporte radioaktiver Abfälle in das Lager des KKW Dukovany erhöht wird“, stellte dazu Umwelt-Landesrat Mag. Wolfgang Sobotka fest.

Zu den eingelangten schriftlichen Stellungnahmen und Einwendungen wurden von den Verfassern der von der tschechischen Elektrizitätsgesellschaft CEZ beauftragten UVE-Dokumentation Antworten verfasst. Zu diesen Antworten wurde von einem vom tschechischen Umweltministerium beauftragten Gutachter Stellung genommen. Dieser Gutachter kam zu dem Schluss, dass alle Fragen im Wesentlichen zufriedenstellend beantwortet wurden, und gab eine positive Stellungnahme zum Gutachten ab.

Von österreichischer Seite wurde ein ausführlicher Fragenkatalog vorgelegt, der sich vor allem mit folgenden Fragen zu dem Hilfsanlagen-Gebäude befasste, in dem radioaktive Abfälle behandelt werden:

Filtersysteme für den Normalbetrieb und im Brandfall

Situierung, Menge und Zusammensetzung der gelagerten radioaktiven Abfälle

Bituminierungsanlage (fehlende Untersuchungen moderner Varianten)

Störfallanalyse (Untersuchung von nur zwei Störfällen)

Gegenseitige Beeinflussung des KKW-Betriebes und des Hilfsanlagen-Gebäudekomplexes

Erdbebensicherheit

Externe Einflüsse (z.B. Gas-Pipeline, Flugzeugabstürze)

Weiters wurde festgestellt, dass in den sicherheitstechnischen Betrachtungen eine Trennung des Hilfsanlagen-Gebäudes vom gesamten Kraftwerkskomplex nicht möglich erscheint und dass daher eine Gesamt-Umweltverträglichkeitsprüfung, wie sie auch vom Land Niederösterreich verlangt wird, notwendig wäre, so Sobotka abschließend.


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