16.11.2000 | 00:00

„Denkmalschutz als zentraler kulturpolitischer Auftrag“

Denkmalamt veröffentlichte Memorandum zur 150-Jahr-Feier

Sorge um den weiteren Bestand und um die Möglichkeit, wichtige öffentliche Aufgaben auch weiterhin ordnungsgemäß durchführen zu können, klingt aus einem Memorandum, das im Rahmen des Symposions des Bundesdenkmalamtes zum Thema „Verantwortung für die Gegenwart. Verpflichtung für die Zukunft“ veröffentlicht wurde. Anlass für das Symposion war das 150-jährige Bestehen des Denkmalschutzes in Österreich: Der junge Kaiser Franz Joseph hatte 1850 seine Zustimmung zur Einrichtung der „k.k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale“ gegeben. Damit entstand die erste fachlich kompetente Denkmalpflegeorganisation in der österreichischen Monarchie, sie wurde dem Ministerium für Handel und Gewerbe zugeordnet.

Heute hat es die Denkmalpflege mit rund 60.000 Objekten in ganz Österreich zu tun, überproportional viel davon in Niederösterreich, international aber eher wenig. Im Memorandum wird festgehalten, dass juristische Schutzmaßnahmen notwendig sind, um jenes Kulturgut zu erhalten, das in öffentlichem Interesse steht. „Diese behördlichen Aufgaben lassen sich nicht delegieren, sie können nur vom Staat ausgeübt werden“ und: „Das Erhaltungsinteresse des Staates bedeutet auch eine moralische Verpflichtung zur materiellen Unterstützung bei ihrer Pflege“, wird im Memorandum festgehalten. Hingewiesen wird auch darauf, dass dem Denkmalschutz besondere Bedeutung als Ausdruck lebendiger Kultur zukommt und dass das Selbstwertgefühl der Österreicher sehr wesentlich auf dem Bewusstsein der kulturellen Leistungsfähigkeit basiert. Das sei gerade während des Prozesses der europäischen Integration von Bedeutung, der nach einer Stärkung der nationalen und regionalen Identität verlangt.

Der Hauptschwerpunkt der heutigen Tätigkeit des Bundesdenkmalamtes liegt vorwiegend in der Baudenkmalpflege. Die Palette der Interventionen reicht von der Unterschutzstellung über die Begutachtung, Beratung und Betreuung geplanter Veränderungen an Denkmalen bis zur Begleitung bzw. Durchführung der baulichen bzw. restauratorischen Maßnahmen. Die Intervention am Denkmal eröffnet die Möglichkeit, durch restauratorische Untersuchungen bzw. Befunde vorhergehende Interpretationen des Bestandes zu revidieren und weitere wissenschaftliche Forschungen anzuschließen. Die Restaurierwerkstätten für Kunstdenkmale im Arsenal und für Baudenkmale im niederösterreichischen Mauerbach sind ebenfalls für Restaurierung, Konservierung und Pflege zuständig, entwickeln aber auch neue Technologien und Standards für ihre Fachbereiche.

Wahrnehmung und Pflege des UNESCO-Weltkulturerbes zählen ebenfalls zu den Agenden des Bundesdenkmalamtes: Schloss Schönbrunn, die Altstädte von Graz und Salzburg, die Semmeringbahn und die Kulturlandschaft Hallstatt-Dachstein-Salzkammergut wurden bereits auf die Liste des Weltkulturerbes gesetzt, weitere Einreichungen sind in Vorbereitung.


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