13.11.2000 | 00:00

Anpassung der Abwicklung bei Verkehrserschließung

Landesregierung genehmigt 4 Mill. Schilling für Oberes Zeilfeld

In ihrer letzten Sitzung hat die NÖ Landesregierung u.a. auch beschlossen, für die Anpassung des Abwicklungsprocederes bei der Verkehrserschließung des Industriegebietes Oberes Zeilfeld (Gemeinde Gloggnitz) 4 Millionen Schilling aus Regionalförderungsmitteln als zinsenloses Darlehen zu gewähren.

Die Anpassung des Abwicklungsprocederes bezieht sich auf eine im Juli 1999 beschlossene Regionalförderung zu dem Vorhaben im Ausmaß von 9.802.508 Schilling. Die Finanzierung setzte sich aus Mitteln der Gemeinde Gloggnitz über 4.002.508 Schilling, 4 Millionen Schilling Regionalförderung und einem Interessentenbeitrag über 1,8 Millionen Schilling einer im Industriegebiet angesiedelten Firma zusammen.

Im Zuge der Förderabwicklung hat sich herausgestellt, dass statt des Interessentenbeitrages von der Firma direkt Rechnungen im gleichen Ausmaß übernommen wurden. Diese Rechnungen können jedoch nicht anerkannt werden, da als Projektträger die Stadtgemeinde Gloggnitz fungiert und Regionalfördermittel nur aliquot zu saldierten Belegen freigegeben werden, die auf den Projektträger lauten. Damit würden sich die faktisch freigebbaren Regionalfördermittel auf 3.265.645 Schilling reduzieren und die Stadtgemeinde hätte zusätzlich 734.356 Schilling zu finanzieren.

Um die beim ursprünglichen Beschluss intendierte Förderung der Stadtgemeinde für dieses Projekt im Ausmaß von 50 Prozent der auf Gloggnitz entfallenden Kosten aufrecht erhalten zu können, wurde nun die Anpassung des Abwicklungsprocederes und damit eine Abänderung des ursprünglichen Förderbeschlusses genehmigt.


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