10.11.2000 | 00:00

Schweinepestgefahr durch Wildschweine

LR Plank: Alle erforderlichen Maßnahmen getroffen

„Wir haben alles im Griff“, stellte Agrar-Landesrat Dipl.Ing. Josef Plank im Zusammenhang mit dem Auftreten der Schweinepest bei Wildschweinen in einem Revier im Bezirk Gänserndorf fest. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich, aber es wurden, so Plank, rasch alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um eine Ausbreitung auf Hausschweine und damit große Schäden für die Landwirtschaft zu verhindern.

Die Veterinärabteilung des Amtes der NÖ Landesregierung hat ausführlich informiert, wie die Ausbreitung der Schweinepest verhindert werden kann: Keine Verfütterung von Küchenabfällen, Schlachtabfällen bzw. Aufbruch an Wildschweine oder an andere Tiere im Revier. Aufbruch ist 1 Meter tief zu vergraben und mit Chlorkalk zu bestreuen. Im Sperrgebiet ist von jedem erlegten oder verendeten Tier vor dessen unschädlicher Beseitigung von der Bezirksverwaltungsbehörde eine Probe zur weiteren Untersuchung zu entnehmen. Für die unschädliche Beseitigung wurde im gesperrten Revier eine Sammelstelle eingerichtet. Nach Begehen oder Befahren des Sperrgebietes sind Kleidung, Schuhe, Hände und Fahrzeuge zu reinigen bzw. zu desinfizieren.

Der Ansteckungsstoff kann sich in allen Teilen des Wildschweines und in seinen Ausscheidungen befinden. Hände, Schuhwerk und alle Geräte, die mit verdächtigem Material in Berührung waren, sind gründlich zu reinigen und zu desinfizieren (Handdesinfektionsmittel, z.B. Primasept-M). Die Kleidung ist bei mindestens 80 Grad C zu waschen. Vor dem Betreten der Schweinestallungen ist, insbesonders in Gegenden mit Wildschweinbesatz, das Schuhwerk und die Kleidung, die für Jagd und Waldarbeit verwendet wurde, abzulegen.

Eine 3-prozentige Jodophorlösung (z.B. Iosan) eignet sich zur Desinfektion von Schuhen, Stiefeln und allen empfindlichen Geräten. Weniger empfindliche Gegenstände können mit 5-prozentiger Formalinlösung desinfiziert werden. Die Mindesteinwirkzeit von Formalin beträgt 2 Stunden! Bei Temperaturen unter 10 Grad C ist die 3- bis 4-fache Einwirkzeit notwendig.

An den Wegen im Revier können Warnhinweise wie z.B. „Achtung Wildschweinpest!“ angebracht werden. Dadurch werden Landwirte und Spaziergänger gewarnt. Letztere dürfen Gattertiere nicht füttern bzw. Speisereste nicht im Wald liegen lassen.

Einerseits sind die bewährten Bekämpfungsstrategien wie Ausmerzung des erkrankten Hausschweinebestandes, Reinigung und Desinfektion des Stalles vor Neubesatz etc. bei Wildschweinen in freier Wildbahn nicht durchführbar. Andererseits ist das Schweinepestvirus nicht für alle Wildschweine tödlich, manche Wildschweine überleben die Seuche ohne ernste Erkrankung und scheiden das Virus dann aus. Solche Anpassungen des Erregers sichern dem Schweinepestvirus das Überleben. Es ist klarerweise kaum im Interesse der Krankheitserreger, alle ihre Wirte umzubringen.

Leider haben Wildschweine auch immer wieder Gelegenheit, rohes Fleisch sowie Schlachtabfälle als Äsung aufzunehmen, die als Kirrung für Raubwild vorgesehen sind. Rohe Fleischwaren (Salami, Rohschinken, Speck etc.) werden von Ausflüglern weggeworfen und ein Hauptübertragungsweg des Schweinepestvirus sind die Speisereste.


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