02.11.2000 | 00:00

Patientenanwälte sind weisungsfrei und unabhängig

Interessen der Patienten bestmöglich vertreten

„Die Patientenanwälte sind unabhängig und weisungsfrei und somit in der Lage, die Rechte und Interessen der Patienten zu wahren“, betonte heute NÖ Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger, auch Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen Patientenanwälte. Er wies damit die Kritik der Wiener Rechtsanwaltskammer zurück, die die Unabhängigkeit der Patientenanwälte in Frage stellte. Bachinger: „Die Patientenanwälte sind eine notwendige und sinnvolle Einrichtung, die für die Patienten eine kostenlose Ergänzung zur bestehenden außergerichtlichen Schadensabwicklung ist.“ Die Patienten könnten wählen, ob sie einen Rechtsanwalt oder die Patientenanwaltschaft zu Hilfe nehmen. „Unsere Dienste werden immer mehr in Anspruch genommen“, so Bachinger.

Im Interesse der Patienten sollten die Kompetenzen der Patientenanwälte in allen Bundesländern auch auf die niedergelassenen Ärzte und Pflegeheime ausgeweitet werden. „Es kommt oft vor, dass sich ein Patient einen Prozess nicht leisten kann, weil auch bei einer Verfahrenshilfe durch die Gerichte nach wie vor ein Kostenrisiko für den Patienten besteht. Für den Fall der Klagsabweisung sind nur die Kosten der eigenen Rechtsvertretung abgedeckt, die Kosten der Gegenseite sind in voller Höhe zu ersetzen“, begründet Bachinger die Forderung der Österreichischen Patientenanwälte.


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