25.10.2000 | 00:00

Gemeinsame Kindes-Obsorge nach Scheidung

Prokop für Ausbau der Familienberatungsstellen

Eine neue Gesetzesvorlage, das sogenannte „Kindschaftsrecht“, räumt im Falle einer Scheidung beiden Elternteilen die gemeinsame Obsorge ein. „Dass die neue Regelung in manchen Familien zu Schwierigkeiten führen wird, liegt auf der Hand“, ist sich Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop sicher. Grundsätzlich sei eine gemeinsame Obsorge natürlich zu begrüßen, da die Väter nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte hätten. 1998 wurden in Niederösterreich 3.400 Ehen geschieden, davon waren 1.700 Kinder unter 14 Jahren betroffen. Fast 90 Prozent der Ehen würden einvernehmlich geschieden, mit größeren Konflikten sei hier meist nicht zu rechnen, erläutert Prokop. Bei den restlichen 10 Prozent sei im Sinne der Kinder eine verstärkte Familienberatung notwendig. Prokop: „Das Land Niederösterreich will daher seine Familienberatungsstellen ausbauen. Vor allem in den Bezirken Mödling, Baden, Wiener Neustadt und Neunkirchen sowie in den Regionen rund um Wien und St.Pölten-Krems haben wir Bedarf, dort gibt es vermehrt schwierige Jugendliche und Probleme innerhalb der Familie.“ Die Familienberatungsstellen sollten sich daher verstärkt um die Bereiche Scheidung, Unterhalt, Obsorge und vermögensrechtliche Folgen kümmern.

In Niederösterreich gibt es derzeit 48 Beratungsstellen, die im Vorjahr mit rund 17 Millionen Schilling vom Bund gefördert wurden. Niederösterreich erhielt damit 15 Prozent der insgesamt 110 Millionen Schilling. „Der Anteil der niederösterreichischen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung beträgt knapp 19 Prozent. Wenn also der Bund wie geplant seine Fördermittel für die Familienberatung aufstockt, sollte Niederösterreich gemessen an seiner Bevölkerung insgesamt 27 Millionen Schilling erhalten“, rechnet Prokop vor. Zudem werde Niederösterreich bis zum nächsten Jahr in allen fünf Regionen Kinderschutzzentren einrichten, die ja auch Familienberatungsstellen mit Schwerpunktcharakter seien.


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