24.10.2000 | 00:00

Sorgen um Ausverkauf des österreichischen Wassers unbegründet

Novelliertes Bundesforstegesetz schützt Wasservorkommen

„Niederösterreichs Trinkwasserreserven werden in Zukunft immer wichtiger werden. Es war daher im Zusammenhang mit der Sorge der Bevölkerung, die Reserven wären durch den Verkauf der Bundesforste bedroht, notwendig, Klarstellungen zu treffen. Wir können eindeutig konstatieren, dass die Trinkwasserreserven gesichert sind, dass das Grundverkehrsgesetz auch weiterhin volle Gültigkeit hat und dass kein Ausverkauf ökologisch sensibler Gebiete erfolgen kann.“ Diese Feststellungen traf Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll gestern nach einem Gespräch mit Landwirtschaftsminister Mag. Wilhelm Molterer in Wien. Es werde auch in Hinkunft einen sorgsamen Umgang mit den Ressourcen geben. Gewahrt bleibe auch der freie Zugang der Bevölkerung zu den Wäldern, stellte Pröll fest.

Anlass für die Sorgen der Bevölkerung sieht Minister Molterer im „wiederholten Versuch auf europäischer Ebene, Österreichs Verfügungsgewalt über seine Wasserreserven einzuschränken“. Die Novelle zum Bundesforstegesetz stelle eine Strategie dar, um das Wasser gesetzlich und wirtschaftlich besser abzusichern. Hauptpunkt des Gesetzes sind drei zentrale Verkaufsverbote: Einem solchen unterliegen strategisch wichtige Wasserreserven, Ausnahmen gebe es nur für Gebietskörperschaften, die Quellen zur Wasserversorgung der Bevölkerung brauchen. Ein weiteres Verkaufsverbot gibt es für Gletscherflächen sowie für Seen der Österreichischen Bundesforste. Diese seien im übrigen dazu angehalten, ein Seeuferkonzept vorzulegen, in dem die Erhaltung natürlicher Seeuferteile, der freie Zugang zu den Seen und die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer enthalten sein müssen. Nicht ausschließen wollte Molterer, dass über die Vermarktung österreichischen Wassers nachgedacht werden dürfe: Österreich nutze etwa nur drei Prozent seines Trinkwassers, eine etwaige Vermarktung betreffe nur einen verschwindend kleinen Anteil, so Molterer.


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