05.10.2000 | 00:00

„Temelin-Begehung war Farce und Affront“

LR Sobotka kündigt scharfe sofortige Reaktionen an

Im Zuge einer Darstellung von Niederösterreichs Position vor der morgen beginnenden Landesumweltreferentenkonferenz nahm Umwelt-Landerat Mag. Wolfgang Sobotka heute in St.Pölten auch zur gestrigen Temelin-Begehung Stellung. Sobotka bezeichnete dabei den Umstand, dass die Delegation nicht ins Containment vorgelassen wurde, als Farce und Affront. Niederösterreich werde scharf und sofort reagieren, heute mit einer Antragsresolution im Landtag und morgen bei der Landesumweltreferentenkonferenz.

Wenn die nach wie vor aufrechten Forderungen nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung, deutschem Sicherheitsniveau u.a. nicht erfüllt werden, so Sobotka weiter, sei der erste Schritt eine legistische Absicherung der Verhinderung tschechischer Atomstromimporte und im weiteren, das Energiekapitel Tschechiens im Zusammenhang mit dem anstehenden EU-Beitritt nicht zu ratifizieren. Eine Verhinderung des Beitritts insgesamt ändere jedoch nichts am Problem Temelin.

Nicht zuletzt sei die tschechische Misere auch durch teilweise augenzwinkerndes Akzeptieren innerhalb der EU hervorgerufen, Österreich könne sich nicht auf ein einheitliches EU-Vorgehen berufen. Die Forderung an die EU laute daher auf ein Nachrüsten der Standards als unabdingbare Voraussetzung, auf eine zwingende Aufnahme von Nachsorgekosten in die Kalkulationen zur Garantie der Wettbewerbsgleichheit und auf wirtschaftliche Chancengleichheit für erneuerbare Energien, so Sobotka.

Als Hauptpositionen Niederösterreichs zur Landesumweltreferentenkonferenz nannte Sobotka:

im Bereich Klimaschutz die bisherigen niederösterreichischen Maßnahmen real und nicht bloß nach einem Aufteilungsschlüssel in die Berechnungen der Emissionsreduzierung aufzunehmen,

bei der Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung nicht, wie EU-weit vorgesehen, kleine lokale und damit Gemeinde-Ebenen, sondern regionale Räume als Basis zu nehmen,

bei der Müllverbrennung hinsichtlich Grenzwerten und technischen Standards eine Gleichheit zwischen kommunalen und industriellen Anlagen hervorzurufen,

bei der anstehenden Reduktion im Zuge der Verpackungszielverordnung angesichts der tatsächlichen Rückführmengen von einem reinen Schwarz-Weiß-Denken abzugehen,

das Wasserrechtsgesetz dahingehend zu gestalten, dass der „Irrwitz“ unterbunden werde, dass durch momentane Kläranlagen-Richtwerte mancherorts fehlende zwei Prozent Reinigungsgrad bis zu 80 Prozent der Kosten verursachen

und schließlich beim Altlastengesetz eine Prioritätenreihung nach Schweizer Modell.


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