21.09.2000 | 00:00

Sacher: Auch in NÖ wären wichtige Gebiete betroffen

Österreichs Wasserreserven, Schutzgebiete bei Bundesforsten

SP-Klubobmann Landtagsabgeordneter Ewald Sacher und Landtagsabgeordneter Hannes Weninger wandten sich gestern in einer Pressekonferenz gegen Waldverkäufe bei den Österreichischen Bundesforsten und auch gegen jene drei Milliarden Schilling, die der Finanzminister dadurch als Einmalerlös zum Abbau öffentlicher Schulden bis 2003 einheben will. Die Wälder seien Österreichs Wasserreserven und Schutzgebiete, meinte Sacher. Die geplanten Verkäufe von Staatswald würden auch dem derzeit bestehenden Bundesforstegesetz widersprechen, das besagt, dass die Erlöse aus der Veräußerung von staatlichen Liegenschaften wieder zum Ankauf neuer Gründe und zur Verbesserung der Vermögenssubstanz verwendet werden. Zudem müssten die Bundesforste den Verkauf von annähernd 50.000 Hektar Wald durch die Aufnahme von Krediten finanzieren, weil sonst durch ein Überangebot in weiterer Folge ein massiver Verfall der Preise zu befürchten wäre. Die den Bundesforsten als Kompensation des Verkaufs angebotenen Flächen würden zu 90 Prozent aus Wasser – z.B. Attersee, Ossiachersee, Wörthersee und anderes mehr – und zu 20 Prozent aus Seeufer bestehen. In Niederösterreich wiederum wären zum Beispiel der Wienerwald, die Voralpen und das Waldviertel betroffen, von denen große Teile im Besitz der Österreichischen Bundesforste sind. Schließlich würden bei einer Veräußerung von attraktiven Flächen aus dem Staatseigentum die erzielbaren Gewinne künftig im Budget fehlen, andererseits würden sich private Forstbesitzer über hohe staatliche Förderungen für Aufforstung und Waldpflegemaßnahmen freuen. Staatswälder dagegen bekommen keine Fördergelder. Mit anderen Worten: Der geplante Verkauf stelle sich als Vermögensumverteilung zu Lasten der Bundesforste dar.

Die Sozialdemokraten würden deshalb am 5. Oktober im NÖ Landtag einen Resolutionsantrag einbringen, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, beim Bund gegen den Ausverkauf öffentlichen und frei zugänglichen Waldes aus Sicht des Tourismus und aus grundsätzlichen Überlegungen wegen des Erhalts von wichtigen Flächen für die Naherholung und die Freizeit vorstellig zu werden. Auch überlege man, eine Volksbefragung zu beantragen.


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