29.06.2007 | 18:10

Felixdorf, Maria Enzersdorf und Theresienfeld:

Lärmschutzmaßnahmen entlang der Südbahn

Die NÖ Landesregierung hat kürzlich beschlossen, sich an den Kosten für lärmschutztechnische Maßnahmen entlang der bestehenden Eisenbahnstrecke in den Marktgemeinden Felixdorf, Maria Enzersdorf und Theresienfeld mit über 9 Millionen Schilling zu beteiligen. Konkret sind die Errichtung von Lärmschutzwänden und -wällen sowie der Einbau von Lärmschutzfenstern und -türen in Häusern vorgesehen, die überwiegend Wohn- und Schlafzwecken dienen. Im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Felixdorf ist ein knapp ein Kilometer langer Abschnitt von diesen Maßnahmen betroffen. Die Gesamtkosten werden auf 12 Millionen Schilling geschätzt. In Maria Enzersdorf sollen rechts der Bahnstrecke auf zwei Teilabschnitten Lärmschutzwände mit Gesamtkosten von insgesamt 5,3 Millionen Schilling errichtet werden. Im Gemeindegebiet von Theresienfeld wird ein rund 2,3 Kilometer langer Abschnitt mit Gesamtkosten von 11,6 Millionen Schilling lärmtechnisch saniert. Der Bund übernimmt 50 Prozent der Kosten, der Beitrag des Landes liegt zwischen 25 und 35 Prozent. Den Rest steuert die jeweilige Gemeinde bei.

Für die Errichtung der Lärmschutzwände und -wälle und allfälliger sonstiger Einrichtungen sind die ÖBB zuständig, bei objektbezogenen Maßnahmen müssen die Eigentümer entsprechende Anträge stellen. Erste Kontaktadresse ist in diesem Fall die Gemeinde.

Grundlage für diese Sanierungen bildet ein im September des Vorjahres zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich unterzeichneter Rahmenvertrag, der vorsieht, in den nächsten 15 bis 20 Jahren in der Größenordnung von 2,5 bis 3 Milliarden Schilling Lärmschutzwände entlang der Eisenbahnstrecken zu errichten bzw. Lärmschutzfenster in bestehenden Wohngebäuden und öffentlichen Gebäuden einzubauen. Laut einem erstellten Schienenverkehrslärmkataster sind in Niederösterreich Strecken von rund 250 Kilometern mit mehr als 50.000 Menschen in 138 Gemeinden betroffen. Die Koordinierung und Planung sowie die Durchführung obliegt einem Lenkungsausschuss, dem Vertreter des Bundes und des Landes sowie der ÖBB angehören.


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