29.06.2007 | 18:10

Atelierwohnungen in Krems als Kulturförderung:

Reger Künstleraustausch mit dem Ausland kann beginnen

Das Kulturförderungsgesetz 1996 sieht auch materielle Kulturförderung, etwa durch die Vergabe von Künstlerateliers vor. Die NÖ Landesregierung beschloss jetzt die Verleihung derartiger Wohnungen, die mittlerweile in der ehemaligen Teppichfabrik Eybl eingerichtet wurden, an kulturelle Institutionen: Die Galerie Stadtpark Krems, die Kunsthalle, das Unabhängige Literaturhaus NÖ und das Orte-Architekturnetzwerk NÖ erhalten diese Ateliers zu ihrer Verfügung und können dorthin ausländische Künstler nach Niederösterreich einladen. Die Gäste können in diesen Wohnungen, die Größen zwischen 35 und 120 Quadratmeter aufweisen, nicht nur wohnen, sondern auch künstlerisch arbeiten und sogar kleine Ausstellungen organisieren. Außerdem erhalten diese Künstler durch ihre Anwesenheit in Niederösterreich Kontakt zur heimischen Kunstszene. Erwartet wird, dass im Gegenzug auch an niederösterreichische Künstler Einladungen zu ähnlichen Bedingungen ergehen. Somit wurde eine Plattform für internationale Kulturkontakte geschaffen. Die Überlassung der Wohnungen an die genannten Institutionen wird mittels Fördervertrag geregelt. Eine Atelierwohnung kann die Abteilung Kultur und Wissenschaft des Landes direkt vergeben.

Diese neue Form der Kulturförderung wird im Herbst der Öffentlichkeit vorgestellt.


Zu diesem Artikel gibt es eine unterstützende Audiodatei. Diese ist zum Download nicht mehr verfügbar. Bitte wenden Sie sich an: presse@noel.gv.at

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
E-Mail: presse@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12163
Fax: 02742/9005-13550
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung