29.06.2007 | 18:10

Volkszählung 2001: LR Knotzer fordert Aufklärung

Wien greift zu moralisch zweifelhaften Mitteln

Landesrat Fritz Knotzer verlangte gestern in einer Pressekonferenz in St.Pölten, dass die Stadt Wien Aufklärung wegen einer Vorgangsweise gibt, die als Vorbereitung der Volkszählung 2001 zu sehen ist: Die Bundeshauptstadt Wien greife zu zwar juristisch möglichen, aber politisch und moralisch zweifelhaften Mitteln, um so manchen Zweitwohnsitzer zu überreden, doch in Wien seinen Hauptwohnsitz zu melden, sagte Knotzer. „Diese Vorgangsweise ist äußerst bedenklich“, meinte der Landesrat, und bezog sich dabei auch auf einen Bürger Niederösterreichs, über den sich Wien das Urteil erlaubt, über den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen eines Menschen zu mutmaßen. Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte seien als Kriterien noch einigermaßen nachvollziehbar, aber Aufenthaltsdauer, der Wohnsitz der übrigen Familienangehörigen sowie die Funktion bestimmter öffentlicher und privater Körperschaften müsse allerdings massiv in Zweifel gezogen werden. Der Landesrat stellte dabei die Frage, wie denn die Bundeshauptstadt feststelle, wie lange sich ein Zweitwohnsitzer in ihrem Gemeindegebiet aufhält oder wie man objektiv beurteile, welches soziale, kulturelle oder wirtschaftliche Angebot für einen Menschen und seine Bedürfnisse besser ist, nämlich das Wiens oder einer Gemeinde bzw. Region Niederösterreichs.

„Wir wollen offensiv um die Bewohner werben“ und nicht zu fragwürdigen Methoden greifen, sagte Knotzer weiter. Eine derartige Vorgangsweise sei jedenfalls strikt zurückzuweisen. Jeder mündige Staatsbürger habe das Recht, dort seinen Hauptwohnsitz zu begründen, wo er es selbst will. Es widerspreche den gesetzlich verankerten Grundsatzrechten, dass mit zweifelhaften Methoden angenommen werde, an wievielen Tagen sich eine Person in Wien oder an seinem Hauptwohnsitz aufhalte. Er werde jedenfalls sofort mit zuständigen Kollegen in Wien Kontakt aufnehmen und Aufklärung verlangen. Auch das Innenministerium sei aufgerufen, zu prüfen, ob hier nicht weit über das Ziel geschossen wird oder sogar Grundsätze des Datenschutzes verletzt werden.


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