29.06.2007 | 18:10

Interessenvertretung für Senioren

Prokop im Seniorenbeirat für klare Regelung der Unterbringung

Die österreichischen Senioren haben mit dem Seniorenbeirat seit einiger Zeit ihre eigene Interessenvertretung. Er setzt sich aus Vertretern des Bundes, der Länder und der Seniorenorganisationen zusammen. Er befasst sich mit allen Bereichen, die Senioren betreffen. Schwerpunkte sind dabei unter anderem die Pensionen und die Pensionisten- und Pflegeheime. Gestern diskutierte der Beirat über ein Bundesheimvertragsgesetz, das darauf abzielt, für alle stationären Einrichtungen in der Alten- und Behindertenbetreuung einen einheitlichen Heimvertragsentwurf (Vertrag zwischen Bewohner und Träger) zu entwerfen. Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop als Bundesländervertreterin ist gegen eine solche Regelung: „Jedes Bundesland hat seine eigenen Strukturen mit spezifischen Angeboten. Man kann also die sozialen Strukturen in Wien nicht mit jenen in Niederösterreich vergleichen. Die Errichtung und der Betrieb von Heimen ist Ländersache, sechs Bundesländer haben schon eigene Heimgesetze. In Niederösterreich haben wir bedarfsgerechte Heime mit höchsten Qualitätsstandards, ein neues Sozialhilfegesetz 2000 und sind mit einer neuen Heimverordnung plus Heimvertragsregelung in der gesetzlichen Begutachtung“, argumentierte Prokop. Viel wichtiger aus Sicht der Länder wäre es, wenn der Bund die seit Jahren offenen Fragen des Sachwalterrechts und des Unterbringungsrechts neu regeln würde. Prokop: „Die derzeitige Rechtsunsicherheit bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen ist für die Heimmitarbeiter belastend. Eine gesetzliche Klarstellung, die die heutigen Qualitätsstandards berücksichtigt, wäre dringend notwendig.


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